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Sozialberatung von A - Z

A

ALG II / Sozialhilfe

Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV, ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die bei Bedürftigkeit und in besonderen Lebenssituationen vom Jobcenter gewährt wird.

B

Beratungshilfe

Studierende, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, können Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beratungshilfe bedeutet Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Form von Beratung und ggf. Vertretung (Schriftverkehr) durch einen Anwalt. Antrag über das Amtsgericht.

Bildungskredit

Zur Studienfinanzierung kann der zinsgünstige Bildungskredit über das Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Er wird unabhängig vom Einkommen gewährt und ist zeitlich befristet. Er dient insbesondere als Unterstützung für die Studienendphase.

Weitere Infos zum Bildungskredit: https://www.bva.bund.de/

C

Campus-Hilfe

Im Laufe des Studiums kann jeder einmal in eine Notlage oder persönliche Krise geraten. Manchmal hilft es schon, Probleme im Freundeskreis oder in der Familie zu besprechen. Es gibt aber auch Situationen, in denen man auf die zielgerichtete und kompetente Unterstützung von aussen zurückgreifen sollte. Hier setzt Campus-Hilfe an, die speziell auf die unterschiedlichen Problemlagen von Studierenden ausgerichtet ist.

CHE-Studienkredittest

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) erstellt jährlich den "CHE-Studienkredit-Test". Hierbei geht es um verschiedene Angebote von Studienkrediten, Studiendarlehen oder Bildungsfonds.

Die Übersicht kann als eine erste Orientierung über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung mittels Darlehen oder Kredite genutzt werden.

Weitere Infos und Beratung zur Studienfinanzierung bietet die Sozialberatung.

D

Darlehen

Darlehen des Studierendenwerks Mannheim dienen zur Überbrückung bei vorübergehender finanzieller Notlage und zur Finanzierung des Studienabschlusses. Sie können von Studierenden der Mannheimer Hochschulen bei der Darlehenskasse/Sozialberatung beantragt werden.

E

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld ist eine staatliche Förderung für die erste Zeit nach der Geburt des Kindes. Eltern können wahlweise das Elterngeld (Basiselterngeld) oder Elterngeld Plus oder eine Kombination davon in Anspruch zu nehmen.

F

Familienversicherung

Studierende, können kostenfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert sein. Voraussetzung, die Eltern sind selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragsfrei ist die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Finanzierung

Erfolgreiches Studieren ist nicht nur eine Frage des Lernens und der Organisation, sondern auch der Finanzierung. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten wie Essen, Miete, Krankenversicherung und Telefon kommen auch noch Semestergebühren, Lernmittel und Verwaltungskosten hinzu.

Erst wenn die Finanzierung steht, kann sich der/die Studierende voll und ganz auf den zügigen Verlauf des Studiums konzentrieren. Die Sozialberatung des Studierendenwerks hilft und informiert über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (bspw. BAföG + Co. und Stipendien).

G

Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 520,00 Euro nicht übersteigt (520 Euro-Minijob).

Darüber hinaus gibt es noch den kurzfristigen Minijob, der auf max. 3 Monate im Kalenderjahr (oder 70 Arbeitstage) von vorneherein begrenzt ist. Hier ist die Höhe des Verdienstes nicht maßgebend.

H

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen.

https://www.hilfetelefon.de/

Hilfe bei sexueller Belästigung

Hilfe bei sexueller Belästigung oder Gewalt gibt es bei den Gleichstellungsstellen der Universität und den Hochschulen.

In Mannheim gibt es Hilfe bei folgenden Stellen:

Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen – Anonym und vertraulich

Hilfetelefon - Schwangere in Not: Tel. 0800 40 40 020 www.schwanger-und-viele-fragen.de

Vertrauliche Geburt, anonyme Hilfe: www.geburt-vertraulich.de

Schwangerschaftsberatung: Beratungsstellen vor Ort finden: www.familienplanung.de

Hilfen während der Schwangerschaft

Für Schwangere gibt es verschiedene Hilfen während der Schwangerschaft wie z. B. Mehrbedarf für Schwangere oder Alleinerziehende oder Erstlingsausstattung usw.

Weitere Infos unter: Studieren mit Kind

J

Job und Studium

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Hierbei sind bestimmte Regelungen zu beachten, da auch das Jobben Einfluss nehmen kann auf z. B. die Familienversicherung oder das Kindergeld.

Weitere Informationen zum Thema Arbeiten und Jobs während des Studiums: Job und Studium

K

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit ist ein Angebot der KfW-Förderbank zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Promotion. Er ist unabhängig vom Einkommen und kann gut kombiniert werden mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. BaföG.

Der Kredit wird online bei der KfW-Förderbank beantragt und das Studierendenwerk als Vertriebspartner informiert, berät und führt die notwendige Legitimationsprüfung für den KfW-Studienkredit durch. Ansprechpartner ist die Sozialberatung des Studierendenwerks.

Weitere Infos: https://www.kfw.de

Kindergeld

Auf Kindergeld hat Anspruch, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige erhalten ebenfalls Kindergeld. Für andere Ausländer gelten Sonderregelungen.

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Der Anspruch auf Kindergeld kann über das 25. Lebensjahr bestehen. Er verlängert sich, wenn der gesetzliche Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde, um deren Dauer entsprechend. Auch wer ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert, kann weiterhin Kindergeld erhalten.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Kinderzuschlag wird nur für Kinder gezahlt, die im Haushalt des Berechtigten leben und die einen Anspruch auf Kindergeld haben.

L

Leitfaden

…für Studierende mit Kind

Der Leitfaden richtet sich an studierende Eltern und informiert über Betreuung, Finanzierung, Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten.

…Un-behindert Studieren

Der Leitfaden bietet erste Orientierung rund ums Studium und zum Thema Nachteilsausgleich und Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

…für Internationale Studierende ...

Der Leitfaden wird demnächst als Online-Version erscheinen mit Themen wie Studienfinanzierung, Jobben im Studium für Internationale Studierende, aufenthaltsrechtliche Regelungen und Krankenversicherung u.v.m.

M

Mehrlingsgeburten

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eltern von Mehrlingskindern mit einem freiwilligen Zuschuss. Auf Antrag können die Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.700 Euro erhalten. Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt zu stellen. Der Zuschuss ist unabhängig vom Familieneinkommen.

Die in BW lebenden Eltern stellen den Antrag über die L-Bank BW.

Mindestlohn

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG). Damit haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Auch Studierende, die neben dem Studium arbeiten oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, können davon betroffen sein.

Mutter-Kind-Kur

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Vorsorge- bzw. medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird über das Müttergenesungswerk in anerkannten Kliniken angeboten. Beratungsangebote zur Antragstellung gibt es bei den Sozialverbänden wie Arbeiterwohlfahrt oder Diakonisches Werk.

Übrigens: Es gibt auch spezielle Vater-Kind-Kuren, die auch über das Müttergenesungswerk organisiert werden.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung für entfallenden Lohn während der Schutzfristen ( 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen oder vom Bundesversicherungsamt während der Schutzfristen gezahlt.

N

Nothilfefonds der MVV

In Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (wie Diakonie und Caritas) und der Stadt Mannheim unterstützt die MVV Privatkunden, die ohne eigenes Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Nothilfefonds des MVV deckt Kosten für Energie und Wasser.

P

Pfändungsschutzkonto

Beim Pfändungsschutzkonto bleibt ein bestimmter Grundbetrag zum Lebensunterhalt geschützt. Der P-Kontoinhaber hat damit bei einer Pfändung trotzdem Zugang zum Konto bis zur Höhe des Grundbetrages.

Als Kontoinhaber hat man einen Anspruch gegenüber der Bank, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten zu lassen.

Prozesskostenhilfe

Zur Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wer ein zu geringes Einkommen hat für die rechtliche Vertretung oder Durchsetzung seines Rechtsanspruchs, kann diese Hilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsdurchsetzung bestehen.

R

Rabatte für Studierende

Banken

Für Studierende bieten die Banken häufig das kostenlose Girokonto an und gewähren u.U. auch ein kleines Starterpaket mit einem kleinen Geldbetrag oder einer zusätzlich kostenlosen ec/maestrocard. Bei den Banken nachfragen oder im Internet unter Studentenspartipps stöbern.

Presse

Viele Zeitschriften und Zeitungen gewähren Studierenden einen Nachlass mit einem günstigen Studentenabo. Auch der Mannheimer Morgen bietet ein günstiges Abo.

Bücher

Es lohnt sich auch bei den Buchhandlungen nachzufragen, es werden auch hier oft Rabatte auf Bücher und Fachliteratur gewährt.

Versicherungen

Bei Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtschutz besteht häufig die Möglichkeit noch über die Eltern versichert zu sein.

Bei der Krankenversicherung gibt es auch günstige Tarife für Studierende oder sogar kostenfrei bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der Familienversicherung.

Nah- und Fernverkehr

Im öffentlichen Nahverkehr steht für Studierende das Semesterticket oder das neue VRN Jugendticket (bis zum 27. Lebensjahr) zur Verfügung.

Vergünstigungen gibt es auch bei der Bahn z.B. mit der Bahncard 25 oder 50, die es für Studierende zu einem reduzierten Preis gibt und die einen Rabatt auf den Normalpreis gewährt. Weitere Infos direkt bei der Deutschen Bahn.

Informationen zum neuen Deutschlandticket gibt es bei der RNV.

Theater / Kino / Museen

Mit dem Studierendenausweis gibt es verbilligte Eintrittskarten in vielen Kinos und beim Theater oder im Museum. Kultur zum kleinen Preis gibt es auch beim Kulturparkett.

Schlossmuseum im Schloss Mannheim

Alle Studierende bis 28 Jahre zahlen den ermäßigten Eintrittspreis.

Studierende der Uni Mannheim erhalten zusätzlich zur normalen Ermäßigung einen reduzierten Eintrittspreis i.H.v. 1,00 Euro beim Besuch des Schlossmuseums.

Internationaler Studentenausweis (ISIC)

Damit erhalten Studierende rund um die Welt, bei Übernachtungen in Hotels und Pensionen, lohnende Ermäßigungen. Museen, Theater usw. gewähren attraktive Preisnachlässe und beim Transport mit Bus und Bahn kann ebenfalls gespart werden. Auch beim Shoppen hilft das Vorzeigen des ISIC gegen Geldschwund und in ausgewählten Gastronomiebetrieben zahlen Studierende mit dem ISIC bis zu 50% weniger. Den ISIC gib es in der Infothek.

Secondhandkaufhaus

Beim Mannheimer Markthaus und beim Fairkauf-Secondhand des Caritasverbandes Mannheim gibt es alles von Haushaltwaren über Möbel, Kleidung und Elektrogeräte zu günstigen Preisen und spezielle Angebote auch für Studierende.

Sportangebote

Das Institut für Sport der Universität Mannheim bietet für Studierende der Uni aber auch für Studierende anderer Hochschulen kostenlos oder zu günstigen Preisen ein vielfältiges Sportprogramm.

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Aufgaben. Die Beitragspflicht gilt für alle Bürger/innen, also auch für Studierende. Der Beitrag wird pauschal pro Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner fällig. Der Beitrag liegt bei 18,36 Euro im Monat.

Achtung: Die Beitragspflicht gilt auch für internationale Studierende.
Achtung: BAföG-Bezieher können sich befreien lassen!

S

Spurwechsel Mannheim

Studierende, die unsicher sind, ob der gewählte Studiengang der richtige für sie ist, oder ob sie doch besser den Studiengang oder die Hochschule wechseln sollten, oder Studierende, die sich fragen, ist der Abbruch des Studiums die Lösung oder reicht zur Klärung des beruflichen Weges eine praktische Pause mit Urlaubssemester oder Praktikum, können sich beraten lassen.

Unter dem Stichwort "Spurwechsel-Mannheim" finden sich hilfreiche Tipps und Anlaufstellen mit Ansprechpersonen zur Klärung ihrer Situation. Die Studienberater*innen an den Hochschulen, die Sozialberaterin des Studierendenwerks und die Mitarbeiter*innen der Arbeitsagentur und der IHK u.v.a. bieten ihre Unterstützung an.

Weitere Informationen unter: www.spurwechsel-mannheim.de

Stipendien

Zahlreiche Stipendien für Studierende und Promovierende werden von den staatlich unterstützten Begabtenförderungswerken angeboten. Kirchliche, parteinahe Förderungswerke oder Arbeitgeber-, oder Arbeitnehmernahe Stiftungen bieten Stipendien an für begabte und engagierte Studierende, unabhängig von der Studienrichtung.

Studienabbruch

Studienabbruch – Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfen bei Fragen zum Fach- oder Hochschulwechsel oder zum Abbruch des Studiums bieten die beteiligten Institutionen und Mitarbeiter*innen der Initiative Spurwechsel-Mannheim.

T

Tilgungsrechner

Mit Hilfe des Tilgungsrechners kann man beispielhaft einen Tilgungsplan erstellen für die Rückzahlung eines Studienkredites.

Für den KfW-Studienkredit: https://onlinekreditportal.kfw.de/

Für den Bildungskredit: https://onlinekreditportal.kfw.de/

U

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt für sein Kind zahlt. Auch alleinerziehende Studierende können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

V

Vergünstigungen für Studierende

Studierende können in den Genuss von Vergünstigungen zu kommen. Wie zum Beispiel Ermäßigung beim Zeitungsabonnement oder reduzierte Eintrittspreise ins Museum, Kino oder Theater.

Versicherungen

Familienversicherung

Studierende, können kostenfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert sein. Voraussetzung, die Eltern sind selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragsfrei ist die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Krankenversicherung

Studierende, die an staatlichen Hochschulen eingeschrieben sind, fallen unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Diese gilt nicht, wenn eine vorrangige Versicherungspflicht, z. B. im Rahmen der Familienversicherung oder der Arbeitnehmerversicherung vorliegt.

Die Versicherungspflicht besteht für Studierende bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen (familiäre und persönliche Gründe) kann die Studentische Pflichtversicherung verlängert werden.

Weitere Informationen zur Unfall- und Sozialversicherung.

W

Werkstudentenprivileg

Im Rahmen des sogenannten "Werkstudentenprivilegs" besteht für "ordentlich Studierende" Versicherungsfreiheit in der Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie regelmäßig mehr als 520 Euro verdienen. Als ordentlich Studierende, die eine Beschäftigung neben dem Studium ausüben gilt - auch für Werkstudenten - die Rentenversicherungspflicht.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen.

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