Beratungsgespräch und Legitimationsprüfung über das Studierendenwerk, einfach Termin vereinbaren bei der Sozialberatung des Studierendenwerks.
Nachweise während der Vertragslaufzeit – jeweils zum neuen Semester, spätestens zum 15. April und 15. Oktober ist das Nachweisprotokoll zur Immatrikulation, die aktuelle Studienbescheinigung und der Personalausweis vorzulegen.
Die Sozialberatung hilft und berät bei der Antragstellung und übernimmt die Legitimationsprüfung bei der Beantragung und der Nachweisvorlage.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
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