Nachteilsausgleiche sind in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule vorgesehen.
Nach dem Hochschulrahmengesetz und den Landeshochschulgesetzen sind die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studierenden zu berücksichtigen, um auch den Studierenden mit Beeinträchtigung und Chronisch Kranken ein angemessenes Studieren zu ermöglichen.
Der Nachteilsausgleich beinhaltet u.a. folgende Punkte: - Möglichkeit der schriftlichen Ergänzung einer mündlichen Prüfung (für Hör- oder Sprachbehinderte) - Verlängerungsmöglichkeit von Bearbeitungs- bzw. Abgabefristen bei Hausarbeiten und Klausuren - Möglichkeit zur Überschreitung der Anmeldefristen für Prüfungen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes - Veränderungen von Praktikumsbestimmungen
Behinderte und/oder chronisch kranke Studierende wenden sich in dieser Angelegenheit direkt an den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Hochschule oder an den Prüfungsausschuss ihres Studienganges.