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BAföG: Das billigste Studiengeld

Über eine halbe Million Studierende erhalten bundesweit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt. In Mannheim sind es einige Tausend.

Im Gegensatz zu einer Bankfinanzierung mit hohen Zinsen zeigt sich der Staat großzügig: BAföG ist zur Hälfte geschenktes Geld und nur zur anderen Hälfte ein Darlehen – und dieses ist zinslos! Von der Gesamtfördersumme, die aus Zuschuss und Darlehen besteht, ist der unverzinsliche Darlehensanteil zurückzuzahlen. Dieses Darlehen ist in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130,00 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Und an dieser Stelle zeigt sich der Staat noch einmal großzügig: wenn Sie 77 Monatsraten gezahlt haben, wird Ihnen die noch verbleibende Darlehensschuld erlassen. Dies schließt ein nach dem Bachelorabschluss gefördertes Masterstudium mit ein. Genaueres können Sie auch auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts (BVA) in Köln erfahren. Dieses ist zentral zuständig für alle Fragen, die die Rückzahlung des Darlehens betreffen.

Nur einen "Nachteil" hat das BAföG: es kommt nicht automatisch. Sie müssen für jeden Bewilligungszeitraum (im Regelfall sind das zwei Semester, in Ausnahmefällen aber auch mal kürzer) einen Antrag stellen. Das Ausfüllen und die anschließende Bearbeitung sind leider aufgrund gesetzlicher Vorgaben ziemlich aufwendig. Nicht nur das BAföG-Amt des Studierendenwerks, sondern auch andere Behörden sind an der Bearbeitung des Antrags und bei der Auszahlung der Förderung beteiligt. Daher liegen zwischen Antragstellung und erster Geldzahlung oft drei Monate, manchmal dauert es notgedrungen sogar noch länger. Deshalb: So früh es geht den Antrag stellen, am besten zwei bis drei Monate vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums mit möglichst vollständigen Unterlagen!

Ob Ihr Studium nach dem BAföG gefördert werden kann, hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab, die das BAföG-Amt zu prüfen hat:

  • Ist Ihr Studium förderungsfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der finanzielle Bedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?

Auf den nächsten Seiten erhalten Sie einen guten Überblick, ob und unter welchen Voraussetzungen ggf. ein Förderungsanspruch nach dem BAföG besteht und in welcher Höhe dieser auszahlbar ist.

Studienfinanzierung alternativ oder ergänzend zu BAföG  

Infos und Beratung bei der
Sozialberatung / Darlehenskasse

Zugang über Infothek
Mensaria am Schloss
Bismarckstr. 10 | Eingang A

oder per E-Mail

Info-Hotline (BMBF) 

0800 / 2 23 63 41

Hotline-Zeiten:
Mo - Fr:   8:00 - 20:00 Uhr
Sa:        10:00 - 14:00 Uhr

Anbieter der Hotline ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW).

Postanschrift 

Studierendenwerk Mannheim AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 10 30 37
68030 Mannheim

Besucheradresse 

Bismarckstraße 10
Mensaria am Schloss | Eingang A
68161 Mannheim

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