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A-Z

A

ALG II / Sozialhilfe

Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV, ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die bei Bedürftigkeit und in besonderen Lebenssituationen vom Jobcenter gewährt wird.

Allgemeine Mietbedingungen

Die Allgemeinen Mietbedingungen des Studierendenwerks Mannheim findest du hier.

Anmeldung in Mannheim

Wer nach Mannheim zieht, sollte sich binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt als Bürger der Stadt Mannheim anmelden:

Fachbereich Bürgerdienst
K7 in Mannheim
Tel. 06 21 / 2 93 - 40 80

Apartment

Ein Apartment ist eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus einem Zimmer mit Miniküche, Dusche und WC.

Auszugstermin

Vereinbare einfach und bequem über unser Mieterportal 24h, spätestens fünf Werktage vor Mietvertragsende, einen Auszugstermin. Bitte beachte hierzu die Allgemeinen Mietbedingungen § 12, Abs. 1-4.

Autoload

Bei Autoload handelt es sich um eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren/SEPA-Lastschriftmandat für das private Bankkonto. Dabei werden die Chipkarte und das Konto miteinander verknüpft. Gleichzeitig werden bei der Einrichtung von Autoload der Aufwertbetrag und das Restguthaben festgelegt. Mit dem Aufwertbetrag wird definiert, wieviel Geld vom hinterlegten Bankkonto bei einer Aufladung auf die Chipkarte gebucht werden soll.

Der Mindestbetrag hierfür liegt bei 5,00 Euro. Das Restguthaben gibt den Betrag an, ab dem wieder aufgewertet wird. Vor jedem Aufwertungsvorgang werden Sie an den Kassen nochmals persönlich oder an den Automaten per Display-Bestätigung gefragt, ob aufgeladen werden soll. Sowohl der Aufwertbetrag als auch das Restguthaben können von den Autoload-Nutzer/innen jederzeit im Kartenserviceportal angepasst werden.

B

Befristung der Mietverträge

Die Mietverträge werden in der Regel auf drei Jahre befristet, so dass möglichst viele Studierende preiswert wohnen können.

Beratungshilfe

Studierende, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, können Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beratungshilfe bedeutet Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Form von Beratung und ggf. Vertretung (Schriftverkehr) durch einen Anwalt. Antrag über das Amtsgericht.

Bewerbung um einen Wohnheimplatz

Wer in Mannheim studiert, sollte sich umgehend um ein Zimmer/Apartment beim Studierendenwerk bewerben. Bewerbungen um einen der begehrten Plätze sind jederzeit möglich. Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung stehen dir die Ansprechpartner/Innen im Studierendenwerk gerne zur Verfügung.

Bewerbungen können 6 Monate vor dem gewünschtem Einzugsdatum versendet werden. Eine Bewerbung kann auch ohne Zulassung erfolgen, hierbei muss jedoch die Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung nachgereicht werden.

Bildungskredit

Zur Studienfinanzierung kann der zinsgünstige Bildungskredit über das Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Er wird unabhängig vom Einkommen gewährt und ist zeitlich befristet. Er dient insbesondere als Unterstützung für die Studienendphase.

Weitere Infos zum Bildungskredit: https://www.bva.bund.de/

C

Campus-Hilfe

Im Laufe des Studiums kann jeder einmal in eine Notlage oder persönliche Krise geraten. Manchmal hilft es schon, Probleme im Freundeskreis oder in der Familie zu besprechen. Es gibt aber auch Situationen, in denen man auf die zielgerichtete und kompetente Unterstützung von aussen zurückgreifen sollte. Hier setzt Campus-Hilfe an, die speziell auf die unterschiedlichen Problemlagen von Studierenden ausgerichtet ist.

CHE-Studienkredittest

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) erstellt jährlich den "CHE-Studienkredit-Test". Hierbei geht es um verschiedene Angebote von Studienkrediten, Studiendarlehen oder Bildungsfonds.

Die Übersicht kann als eine erste Orientierung über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung mittels Darlehen oder Kredite genutzt werden.

Weitere Infos und Beratung zur Studienfinanzierung bietet die Sozialberatung.

D

Darlehen

Darlehen des Studierendenwerks Mannheim dienen zur Überbrückung bei vorübergehender finanzieller Notlage und zur Finanzierung des Studienabschlusses. Sie können von Studierenden der Mannheimer Hochschulen bei der Darlehenskasse/Sozialberatung beantragt werden.

Doubletten

Doubletten / Doppelapartments entsprechen einer 2er WG.

E

Einzelzimmer/WG

Bewohner/Innen der Einzelzimmer haben ein eigenes abschließbares Zimmer (meist mit Waschbecken) und teilen sich die Gemeinschaftsküche und die sanitären Einrichtungen mit den anderen WG-Bewohner/Innen.

Einzug

Ihren Einzugstermin vereinbaren Sie einfach und bequem über das Mieterportal 24h. Nach Eingabe Ihrer Vermietungsobjektnummer (VO) und der Eingabe bzw. Auswahl der entsprechenden Informationen erhalten Sie eine Bestätigung und die notwendigen Informationen zum Einzug.

Die Terminvereinbarung erfolgt entweder persönlich zu den normalen Servicezeiten der Hausbetreuung und zu den dort verfügbaren Terminen oder über unsere Schlüsselbox. Sollte Ihnen der Termin nicht passen oder Sie möchten abends, am Wochenende oder an Feiertagen einziehen, wählen Sie einfach als Termin "Einzug" und "Schlüsselbox". Die Bestätigung erhalten Sie sofort per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie einen Termin über die Schlüsselbox gebucht haben, in den Tagen vor Ihrem Termin die notwendigen Informationen erhalten, wo Sie Ihre Schlüssel abholen können.

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld ist eine staatliche Förderung für die erste Zeit nach der Geburt des Kindes. Eltern können wahlweise das Elterngeld (Basiselterngeld) oder Elterngeld Plus oder eine Kombination davon in Anspruch zu nehmen.

F

Familienversicherung

Studierende, können kostenfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert sein. Voraussetzung, die Eltern sind selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragsfrei ist die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Finanzierung

Erfolgreiches Studieren ist nicht nur eine Frage des Lernens und der Organisation, sondern auch der Finanzierung. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten wie Essen, Miete, Krankenversicherung und Telefon kommen auch noch Semestergebühren, Lernmittel und Verwaltungskosten hinzu.

Erst wenn die Finanzierung steht, kann sich der/die Studierende voll und ganz auf den zügigen Verlauf des Studiums konzentrieren. Die Sozialberatung des Studierendenwerks hilft und informiert über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (bspw. BAföG + Co. und Stipendien).

G

Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 520,00 Euro nicht übersteigt (520 Euro-Minijob).

Darüber hinaus gibt es noch den kurzfristigen Minijob, der auf max. 3 Monate im Kalenderjahr (oder 70 Arbeitstage) von vorneherein begrenzt ist. Hier ist die Höhe des Verdienstes nicht maßgebend.

H

Hausbetreuung

Alle Wohnanlagen und -häuser des Studierendenwerks werden von Hausmeistern betreut, die den Bewohner/Innen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie helfen euch bei Reklamationen oder Schäden und sind zum Ein- und Auszug nach Terminabsprache vor Ort. Informationen zur Erreichbarkeit findest du unter den einzelnen Wohnhäusern.

Hausordnung

Für das Zusammenleben unter einem Dach sind einige Regeln unerlässlich. In den Studentenwohnanlagen und -häusern des Studierendenwerks gilt die Hausordnung.

Hausratsversicherung

Wir weisen darauf hin, dass der private Hausstand der Mieter*innen nicht über das Studierendenwerk Mannheim versichert ist und empfehlen deshalb den Abschluss einer privaten Hausratversicherung.

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen.

https://www.hilfetelefon.de/

Hilfe bei sexueller Belästigung

Hilfe bei sexueller Belästigung oder Gewalt gibt es bei den Gleichstellungsstellen der Universität und den Hochschulen.

In Mannheim gibt es Hilfe bei folgenden Stellen:

Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen – Anonym und vertraulich

Hilfetelefon - Schwangere in Not: Tel. 0800 40 40 020 www.schwanger-und-viele-fragen.de

Vertrauliche Geburt, anonyme Hilfe: www.geburt-vertraulich.de

Schwangerschaftsberatung: Beratungsstellen vor Ort finden: www.familienplanung.de

Hilfen während der Schwangerschaft

Für Schwangere gibt es verschiedene Hilfen während der Schwangerschaft wie z. B. Mehrbedarf für Schwangere oder Alleinerziehende oder Erstlingsausstattung usw.

Weitere Infos unter: Studieren mit Kind

I

Internet

Das Studierendenwerk bietet in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der Universität Mannheim in fast allen Wohnanlagen und -häusern High-Speed-Surfen (Kabelanschluss) zum Nulltarif an. Der Internettutor hilft dir bei Fragen vor Ort weiter.

J

Job und Studium

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Hierbei sind bestimmte Regelungen zu beachten, da auch das Jobben Einfluss nehmen kann auf z. B. die Familienversicherung oder das Kindergeld.

Weitere Informationen zum Thema Arbeiten und Jobs während des Studiums: Job und Studium

K

Kaution

Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in unterschiedlicher Höhe fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit ist ein Angebot der KfW-Förderbank zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Promotion. Er ist unabhängig vom Einkommen und kann gut kombiniert werden mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. BaföG.

Der Kredit wird online bei der KfW-Förderbank beantragt und das Studierendenwerk als Vertriebspartner informiert, berät und führt die notwendige Legitimationsprüfung für den KfW-Studienkredit durch. Ansprechpartner ist die Sozialberatung des Studierendenwerks.

Weitere Infos: https://www.kfw.de

Kindergeld

Auf Kindergeld hat Anspruch, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige erhalten ebenfalls Kindergeld. Für andere Ausländer gelten Sonderregelungen.

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Der Anspruch auf Kindergeld kann über das 25. Lebensjahr bestehen. Er verlängert sich, wenn der gesetzliche Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde, um deren Dauer entsprechend. Auch wer ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert, kann weiterhin Kindergeld erhalten.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Kinderzuschlag wird nur für Kinder gezahlt, die im Haushalt des Berechtigten leben und die einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Kündigung des Mietvertrags

Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu folgenden Terminen zu kündigen:
- zum 28. Februar / 31. August / 30. September (Studierende der Hochschule Mannheim )
- zum 31. Juli / 31. August / 30. September (Studierende der Universität Mannheim)
- zum 31. März / 31. August / 30. September (Studierende der Dualen Hochschule, der Popakademie Baden-Württemberg,der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim)
Im Falle einer Exmatrikulation bzw. Heirat gilt eine außerordentliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. In den genannten Fällen bedarf es eines Nachweises.

Mustervorlage (PDF)

L

Leitfaden

…für Studierende mit Kind

Der Leitfaden richtet sich an studierende Eltern und informiert über Betreuung, Finanzierung, Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten.

…Un-behindert Studieren

Der Leitfaden bietet erste Orientierung rund ums Studium und zum Thema Nachteilsausgleich und Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

…für Internationale Studierende ...

Der Leitfaden wird demnächst als Online-Version erscheinen mit Themen wie Studienfinanzierung, Jobben im Studium für Internationale Studierende, aufenthaltsrechtliche Regelungen und Krankenversicherung u.v.m.

M

Mehrlingsgeburten

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eltern von Mehrlingskindern mit einem freiwilligen Zuschuss. Auf Antrag können die Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.700 Euro erhalten. Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt zu stellen. Der Zuschuss ist unabhängig vom Familieneinkommen.

Die in BW lebenden Eltern stellen den Antrag über die L-Bank BW.

Mietzahlungen

Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats fällig und im Wege des Bankeinzugsverfahren zu begleichen.

Mindestlohn

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG). Damit haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Auch Studierende, die neben dem Studium arbeiten oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, können davon betroffen sein.

Möblierung

Die Zimmer und Apartments in den meisten Wohnanlagen und -häusern sind möbliert. Einige Apartments und Zimmer in 2er WGs werden unmöbliert vermietet. Genaue Infos findest du auf den einzelnen Hausseiten.

Mülltrennung

In den Wohnanlagen und -häusern des Studierendenwerks wird Papier, Glas, Müll im Gelben Sack und Restmüll getrennt entsorgt. Teuer ist die Entsorgung des Restmülls. Bei sinnvoller Trennung werden die Kosten gering gehalten.

Mutter-Kind-Kur

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Vorsorge- bzw. medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird über das Müttergenesungswerk in anerkannten Kliniken angeboten. Beratungsangebote zur Antragstellung gibt es bei den Sozialverbänden wie Arbeiterwohlfahrt oder Diakonisches Werk.

Übrigens: Es gibt auch spezielle Vater-Kind-Kuren, die auch über das Müttergenesungswerk organisiert werden.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung für entfallenden Lohn während der Schutzfristen ( 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen oder vom Bundesversicherungsamt während der Schutzfristen gezahlt.

N

Notdienst in den Wohnanlagen

In Notfällen (Stromausfall, Ausfall der Heizung, Ausfall von Warm- bzw. Kaltwasser, Überschwemmung etc.) kann außerhalb der Dienstzeiten unser Notdienst (zu Hilfe) gerufen werden 0800 / 100 18 73 (kostenfrei)

Nothilfefonds der MVV

In Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (wie Diakonie und Caritas) und der Stadt Mannheim unterstützt die MVV Privatkunden, die ohne eigenes Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Nothilfefonds des MVV deckt Kosten für Energie und Wasser.

O

Öffentliche Verkehrsmittel

Als Studierender, der den Studierendenwerksbeitrag entrichtet, hast du die Möglichkeit, mit einem Semesterticket die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mehr Infos unter www.rnv-online.de.

P

Parkplätze in den Wohnanlagen

In einigen Wohnanlagen und -häusern kannst du Parkplätze mieten; oft sind Parkplätze im umliegenden Gebiet vorhanden. Genaue Infos findest du auf den einzelnen Hausseiten.

Pfändungsschutzkonto

Beim Pfändungsschutzkonto bleibt ein bestimmter Grundbetrag zum Lebensunterhalt geschützt. Der P-Kontoinhaber hat damit bei einer Pfändung trotzdem Zugang zum Konto bis zur Höhe des Grundbetrages.

Als Kontoinhaber hat man einen Anspruch gegenüber der Bank, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten zu lassen.

Prozesskostenhilfe

Zur Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wer ein zu geringes Einkommen hat für die rechtliche Vertretung oder Durchsetzung seines Rechtsanspruchs, kann diese Hilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsdurchsetzung bestehen.

R

Rabatte für Studierende

Banken

Für Studierende bieten die Banken häufig das kostenlose Girokonto an und gewähren u.U. auch ein kleines Starterpaket mit einem kleinen Geldbetrag oder einer zusätzlich kostenlosen ec/maestrocard. Bei den Banken nachfragen oder im Internet unter Studentenspartipps stöbern.

Presse

Viele Zeitschriften und Zeitungen gewähren Studierenden einen Nachlass mit einem günstigen Studentenabo. Auch der Mannheimer Morgen bietet ein günstiges Abo.

Bücher

Es lohnt sich auch bei den Buchhandlungen nachzufragen, es werden auch hier oft Rabatte auf Bücher und Fachliteratur gewährt.

Versicherungen

Bei Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtschutz besteht häufig die Möglichkeit noch über die Eltern versichert zu sein.

Bei der Krankenversicherung gibt es auch günstige Tarife für Studierende oder sogar kostenfrei bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der Familienversicherung.

Nah- und Fernverkehr

Im öffentlichen Nahverkehr steht für Studierende das Semesterticket oder das neue VRN Jugendticket (bis zum 27. Lebensjahr) zur Verfügung.

Vergünstigungen gibt es auch bei der Bahn z.B. mit der Bahncard 25 oder 50, die es für Studierende zu einem reduzierten Preis gibt und die einen Rabatt auf den Normalpreis gewährt. Weitere Infos direkt bei der Deutschen Bahn.

Informationen zum neuen Deutschlandticket gibt es bei der RNV.

Theater / Kino / Museen

Mit dem Studierendenausweis gibt es verbilligte Eintrittskarten in vielen Kinos und beim Theater oder im Museum. Kultur zum kleinen Preis gibt es auch beim Kulturparkett.

Schlossmuseum im Schloss Mannheim

Alle Studierende bis 28 Jahre zahlen den ermäßigten Eintrittspreis.

Studierende der Uni Mannheim erhalten zusätzlich zur normalen Ermäßigung einen reduzierten Eintrittspreis i.H.v. 1,00 Euro beim Besuch des Schlossmuseums.

Internationaler Studentenausweis (ISIC)

Damit erhalten Studierende rund um die Welt, bei Übernachtungen in Hotels und Pensionen, lohnende Ermäßigungen. Museen, Theater usw. gewähren attraktive Preisnachlässe und beim Transport mit Bus und Bahn kann ebenfalls gespart werden. Auch beim Shoppen hilft das Vorzeigen des ISIC gegen Geldschwund und in ausgewählten Gastronomiebetrieben zahlen Studierende mit dem ISIC bis zu 50% weniger. Den ISIC gib es in der Infothek.

Secondhandkaufhaus

Beim Mannheimer Markthaus und beim Fairkauf-Secondhand des Caritasverbandes Mannheim gibt es alles von Haushaltwaren über Möbel, Kleidung und Elektrogeräte zu günstigen Preisen und spezielle Angebote auch für Studierende.

Sportangebote

Das Institut für Sport der Universität Mannheim bietet für Studierende der Uni aber auch für Studierende anderer Hochschulen kostenlos oder zu günstigen Preisen ein vielfältiges Sportprogramm.

Rauchmelder

Normaler Betriebszustand
Die rote LED an der Vorderseite des Rauchmelders sollte alle 40 Sekunden blinken, um anzuzeigen, dass er aktiviert ist.

Schwacher Ladezustand der Long-Life-Batterie
Die Long-Life-Batterie des Rauchmelders muss ausreichend Kapazität haben, um einwandfrei zu funktionieren.

Sollte der Ladezustand der Long-Life-Batterie im FireAngel-Rauchmelder niedrig sein, wird der Rauchmelder ein Mal alle 40 Sekunden einen Piepton abgeben. In diesem Fall muss der Rauchmelder, so bald wie möglich ausgetauscht werden. Der FireAngel-Rauchmelder wird dieses akustische Warnsignal bei einem niedrigen Ladezustand der Long-Life-Batterie mindestens 30 weitere Tage abgeben. Wird der Rauchmelder nach dieser Zeit jedoch nicht ausgetauscht, hat er möglicherweise nicht mehr genügend Leistung, um Sie im Falle eines echten Brands zu warnen.

Stummschaltung eines Alarms
Falls der FireAngel-Rauchmelder ein lautes Alarmsignal wiedergibt, warnt Sie der Rauchmelder vor einer potenziellen Gefahrensituation, die unmittelbar Ihre Aufmerksamkeit erfordert. Verwenden Sie die Stummschaltung des Rauchmelders nur, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass keine Gefahrensituation durch Ausbrechen eines Brandes vorliegt. Blockieren Sie nicht die Entlüftungsöffnungen des Rauchmelders oder deaktivieren Sie ihn nicht auf irgendeine Weise. Andernfalls werden Sie nicht länger durch ihn geschützt. Rauchmelder reagieren manchmal auf Dämpfe beim Kochen oder auf andere Nicht-Notfall-Situationen. Dieser Rauchmelder verfügt über eine Stummschaltfunktion. Falls ein Fehlalarm ausgelöst wurde, können Sie Ihren Rauchmelder durch Drücken der mittleren Test-Taste für kurze Zeit stummschalten. Der Rauchmelder wird nach zehn Minuten automatisch zu seiner vollständigen Funktionsweise zurückkehren.

Hinweis: Wenn Sie den Rauchmelder von der Montageplatte abbauen, wird die Batterie automatisch deaktiviert!

Um Sie und Ihre Mitbewohner vor einer Brandgefahr zu warnen und Ihnen ausreichend Zeit zur Flucht zu geben, ist die einwandfreie Funktionsweise des Rauchmelders durch Sie sicherzustellen. Defekte Rauchmelder melden Sie bitte unverzüglich über das Mieterportal 24h.

Rauchmelder

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Die Rundfunkgebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen von den Mieterinnen und Mietern selbst gezahlt werden. Für Bürger ab 18 Jahren gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag von 17,50 Euro im Monat.

Ausführliche Informationen unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Aufgaben. Die Beitragspflicht gilt für alle Bürger/innen, also auch für Studierende. Der Beitrag wird pauschal pro Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner fällig. Der Beitrag liegt bei 18,36 Euro im Monat.

Achtung: Die Beitragspflicht gilt auch für internationale Studierende.
Achtung: BAföG-Bezieher können sich befreien lassen!

S

Schlüsselnotdienst

Telefon: 0621 / 10 15 61. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Türöffnung in Höhe von 95 Euro direkt beglichen werden müssen. (Eventuell anfallende Kosten für zu ersetzende Schlüssel werden separat in Rechnung gestellt.)

Spurwechsel Mannheim

Studierende, die unsicher sind, ob der gewählte Studiengang der richtige für sie ist, oder ob sie doch besser den Studiengang oder die Hochschule wechseln sollten, oder Studierende, die sich fragen, ist der Abbruch des Studiums die Lösung oder reicht zur Klärung des beruflichen Weges eine praktische Pause mit Urlaubssemester oder Praktikum, können sich beraten lassen.

Unter dem Stichwort "Spurwechsel-Mannheim" finden sich hilfreiche Tipps und Anlaufstellen mit Ansprechpersonen zur Klärung ihrer Situation. Die Studienberater*innen an den Hochschulen, die Sozialberaterin des Studierendenwerks und die Mitarbeiter*innen der Arbeitsagentur und der IHK u.v.a. bieten ihre Unterstützung an.

Weitere Informationen unter: www.spurwechsel-mannheim.de

Stipendien

Zahlreiche Stipendien für Studierende und Promovierende werden von den staatlich unterstützten Begabtenförderungswerken angeboten. Kirchliche, parteinahe Förderungswerke oder Arbeitgeber-, oder Arbeitnehmernahe Stiftungen bieten Stipendien an für begabte und engagierte Studierende, unabhängig von der Studienrichtung.

Studienabbruch

Studienabbruch – Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfen bei Fragen zum Fach- oder Hochschulwechsel oder zum Abbruch des Studiums bieten die beteiligten Institutionen und Mitarbeiter*innen der Initiative Spurwechsel-Mannheim.

T

Telefon

In den meisten Zimmern und Apartments ist ein Festnetz-Telefonanschluss möglich.

Tilgungsrechner

Mit Hilfe des Tilgungsrechners kann man beispielhaft einen Tilgungsplan erstellen für die Rückzahlung eines Studienkredites.

Für den KfW-Studienkredit: https://onlinekreditportal.kfw.de/

Für den Bildungskredit: https://onlinekreditportal.kfw.de/

Tutoren in den Wohnhäusern

Die Wohnanlagen und -häuser des Studierendenwerks werden von den darin wohnenden Studierenden selbst verwaltet, d. h. die Studierenden wählen ihre Tutor/Innen selbst. Jedes Haus hat eigene Tutor/Innen und eigene Programme, die hausintern bekannt gegeben werden.

TV

Alle Wohnhäuser verfügen über einen TV-Anschluss. Die Versorgung der folgenden Wohnhäuser, wird durch unseren technischen Dienstleister mywire betreut:

Hafenstraße 35-45

G7, 26-28

B7, 14-15

Siedlung Ludwig Frank

N6, 8

Seckenheimer Landstraße 4a

Carl-Zuckmayer-Straße

Hans-Sachs-Ring

Speyerer Straße 39-53

Neckarauer Straße 169-175

Augartenstraße 112 -114

Störungen können über das Mieterportal 24h gemeldet werden.

U

Umzug

Ein Umzug außerhalb des Wohnhauses des Studierendenwerks ist in begründeten Fällen möglich. Wende dich hierzu bitte schriftlich an die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einem Umzug wird eine Gebühr von 25,00 Euro fällig. Wird der Umzugsmietvertrag nicht angenommen, ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu zahlen. Ausnahme: Wird ein Umzug wegen einer verspäteten Verlängerung nötig, so entsteht eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro. Ein Umzugsantrag kann über das Mieterportal 24h gestellt werden.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt für sein Kind zahlt. Auch alleinerziehende Studierende können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Untermiete

Bewohner/Innen studierendenwerkseigener Wohnanlagen und -häuser können maximal drei Monate an Studierende untervermieten. Bei einem nachgewiesenem Auslandssemester oder Pflichtpraktikum außerhalb Mannheims kann die Untervermietung auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Das Studierendenwerk muss hierüber schriftlich informiert werden. Die Pflichten aus dem Mietvertrag verbleiben beim Hauptmieter.

V

Vergünstigungen für Studierende

Studierende können in den Genuss von Vergünstigungen zu kommen. Wie zum Beispiel Ermäßigung beim Zeitungsabonnement oder reduzierte Eintrittspreise ins Museum, Kino oder Theater.

Verlängerung des Mietvertrags

Anschlussverträge werden unter bestimmte Voraussetzung genehmigt. Wer verlängern will, teilt das dem Studierendenwerk spätestens 3 Monate vor Ablauf des Mietvertrages schriftlich mit.

Versicherungen

Familienversicherung

Studierende, können kostenfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert sein. Voraussetzung, die Eltern sind selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragsfrei ist die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Krankenversicherung

Studierende, die an staatlichen Hochschulen eingeschrieben sind, fallen unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Diese gilt nicht, wenn eine vorrangige Versicherungspflicht, z. B. im Rahmen der Familienversicherung oder der Arbeitnehmerversicherung vorliegt.

Die Versicherungspflicht besteht für Studierende bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen (familiäre und persönliche Gründe) kann die Studentische Pflichtversicherung verlängert werden.

Weitere Informationen zur Unfall- und Sozialversicherung.

W

Wartelisten

Die Wartelisten werden für die einzelnen Wohnanlagen und -häuser geführt. Bewerbungen sind unverbindlich.

Waschmaschinen und Trockner

In den Wohnanlagen und - häusern stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt hier bargeldlos über die Chipkarte. Solltest du über keine entsprechende Karte verfügen, erhältst du in der Infothek des Studierendenwerks eine Karte gegen eine Kaution in Höhe von 6,00 Euro. Die Karten können in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Mannheim an der Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, DHBW Mannheim, Musikhochschule Mannheim sowie auf dem Campus der Universität aufgeladen werden.

Werkstudentenprivileg

Im Rahmen des sogenannten "Werkstudentenprivilegs" besteht für "ordentlich Studierende" Versicherungsfreiheit in der Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie regelmäßig mehr als 520 Euro verdienen. Als ordentlich Studierende, die eine Beschäftigung neben dem Studium ausüben gilt - auch für Werkstudenten - die Rentenversicherungspflicht.

Wohnalternativen

Privatzimmer

Das Studierendenwerk vermittelt als zusätzlichen Service für Studierende kostenlos privaten Wohnraum. Etwa 200 Angebote privater Vermieter gehen beim Studierendenwerk jährlich ein und werden an wohnungssuchende Studierende weitergegeben. Aktuelle Angebote findest du hier.

Wohnheime anderer Träger

Alfred-Delp-Haus: Wohnheim in kirchlicher (Erzdiözese Freiburg) Trägerschaft www.alfred-delp-haus.de
Bumiller-Raab-Haus: Wohnheim in privater Trägerschaft www.bumiller-raab-haus.de

Weitere Möglichkeiten

Wohnen mit Behinderung

Barrierefreie Zimmer/Apartments sind an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern angepasst (überbreite Türen und flache Duschtassen).

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen.

Wohnheimsport

In einem coolen Ambiente macht Sport doppelt so viel Laune. Das Studierendenwerk Mannheim gestaltete einen Teil der großen Halle im Ulmenweg zu einem multifunktionalen Sportzentrum um.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ausgestattet mit einem elastischen Bodenbelag, Spiegelwänden und Panoramafenstern bietet die neue Sporthalle den idealen Rahmen für die unterschiedlichsten Sportarten – von Badminton bis Zumba.

Es lohnt sich also in jedem Fall, einen Blick in das umfangreiche Sportprogramm des Instiuts für Sport zu werfen und dem inneren Schweinehund gemeinsam den Kampf anzusagen.

Wohnheimwörterbuch

Putzplan, Überschwemmung im Bad oder Restmülltonne: In diesem Wörterbuch werden alltägliche Situationen im Studentenwohnheim dargestellt – mit Illustrationen und Vokabeln in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Chinesisch. Es soll den internationalen Studierenden dabei helfen, sich in der neuen Umgebung zu orientieren und sich möglichst schnell zuhause zu fühlen.

Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.
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