Wer nur in den Semesterferien befristet arbeiten will, kann auch über dieser Grenze liegen, da es sich hier nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt.
Wer die Altersgrenze oder die Einkommensgrenzen überschreitet, fällt aus der Familienversicherung heraus und kann sich in der studentischen Pflichtversicherung oder freiwillig versichern.Weitere Infos bei der Sozialberatung oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.