Die Allgemeinen Mietbedingungen des Studierendenwerks Mannheim findest du hier.
Ein Apartment ist eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus einem Zimmer mit Miniküche, Dusche und WC.
Vereinbare einfach und bequem über unser Mieterportal 24h, spätestens fünf Werktage vor Mietvertragsende, einen Auszugstermin. Bitte beachte hierzu die Allgemeinen Mietbedingungen § 12, Abs. 1-4.
Die Mietverträge werden in der Regel auf drei Jahre befristet, so dass möglichst viele Studierende preiswert wohnen können. Durch Engagement als Tutor im Hause kann die Wohnzeit erheblich verlängert werden. Bei Fragen hierzu wende dich an die zuständige Sachbearbeiterin.
Wer in Mannheim studiert, sollte sich umgehend um ein Zimmer/Apartment beim Studierendenwerk bewerben. Bewerbungen um einen der begehrten Plätze sind jederzeit möglich. Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung stehen dir die Ansprechpartner/Innen im Studierendenwerk gerne zur Verfügung.
Bewerbungen können 6 Monate vor dem gewünschtem Einzugsdatum versendet werden. Eine Bewerbung kann auch ohne Zulassung erfolgen, hierbei muss jedoch die Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung nachgereicht werden.
Doubletten / Doppelapartments entsprechen einer 2er WG.
Bewohner/Innen der Einzelzimmer haben ein eigenes abschließbares Zimmer (meist mit Waschbecken) und teilen sich die Gemeinschaftsküche und die sanitären Einrichtungen mit den anderen WG-Bewohner/Innen.
Ihren Einzugstermin vereinbaren Sie einfach und bequem über das Mieterportal 24h. Nach Eingabe Ihrer Vermietungsobjektnummer (VO) und der Eingabe bzw. Auswahl der entsprechenden Informationen erhalten Sie eine Bestätigung und die notwendigen Informationen zum Einzug.
Die Terminvereinbarung erfolgt entweder persönlich zu den normalen Servicezeiten der Hausbetreuung und zu den dort verfügbaren Terminen oder über unsere Schlüsselbox. Sollte Ihnen der Termin nicht passen oder Sie möchten abends, am Wochenende oder an Feiertagen einziehen, wählen Sie einfach als Termin "Einzug" und "Schlüsselbox". Die Bestätigung erhalten Sie sofort per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie einen Termin über die Schlüsselbox gebucht haben, in den Tagen vor Ihrem Termin die notwendigen Informationen erhalten, wo Sie Ihre Schlüssel abholen können.
Alle Wohnanlagen und -häuser des Studierendenwerks werden von Hausmeistern betreut, die den Bewohner/Innen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie helfen euch bei Reklamationen oder Schäden und sind zum Ein- und Auszug nach Terminabsprache vor Ort. Informationen zur Erreichbarkeit findest du unter den einzelnen Wohnhäusern.
Für das Zusammenleben unter einem Dach sind einige Regeln unerlässlich. In den Studentenwohnanlagen und -häusern des Studierendenwerks gilt die Hausordnung.
Wir weisen darauf hin, dass der private Hausstand der Mieter*innen nicht über das Studierendenwerk Mannheim versichert ist und empfehlen deshalb den Abschluss einer privaten Hausratversicherung.
Das Studierendenwerk bietet in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der Universität Mannheim in fast allen Wohnanlagen und -häusern High-Speed-Surfen (Kabelanschluss) zum Nulltarif an. Der Internettutor hilft dir bei Fragen vor Ort weiter.
Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in unterschiedlicher Höhe fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.
Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu folgenden Terminen zu kündigen:
- zum 28. Februar / 31. August / 30. September (Studierende der Hochschule Mannheim )
- zum 31. Juli / 31. August / 30. September (Studierende der Universität Mannheim)
- zum 31. März / 31. August / 30. September (Studierende der Dualen Hochschule, der Popakademie Baden-Württemberg,der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim)
Im Falle einer Exmatrikulation bzw. Heirat gilt eine außerordentliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. In den genannten Fällen bedarf es eines Nachweises.
Mustervorlage (PDF)
Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats fällig und im Wege des Bankeinzugsverfahren zu begleichen.
Die Zimmer und Apartments in den meisten Wohnanlagen und -häusern sind möbliert. Einige Apartments und Zimmer in 2er WGs werden unmöbliert vermietet. Genaue Infos findest du auf den einzelnen Hausseiten.
In den Wohnanlagen und -häusern des Studierendenwerks wird Papier, Glas, Müll im Gelben Sack und Restmüll getrennt entsorgt. Teuer ist die Entsorgung des Restmülls. Bei sinnvoller Trennung werden die Kosten gering gehalten.
In Notfällen (Stromausfall, Ausfall der Heizung, Ausfall von Warm- bzw. Kaltwasser, Überschwemmung etc.) kann außerhalb der Dienstzeiten unser Notdienst (zu Hilfe) gerufen werden 0800 / 100 18 73 (kostenfrei)
Als Studierender, der den Studierendenwerksbeitrag entrichtet, hast du die Möglichkeit, mit einem Semesterticket die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mehr Infos unter www.rnv-online.de.
In einigen Wohnanlagen und -häusern kannst du Parkplätze mieten; oft sind Parkplätze im umliegenden Gebiet vorhanden. Genaue Infos findest du auf den einzelnen Hausseiten.
Normaler Betriebszustand
Die rote LED an der Vorderseite des Rauchmelders sollte alle 40 Sekunden blinken, um anzuzeigen, dass er aktiviert ist.
Schwacher Ladezustand der Long-Life-Batterie
Die Long-Life-Batterie des Rauchmelders muss ausreichend Kapazität haben, um einwandfrei zu funktionieren.
Sollte der Ladezustand der Long-Life-Batterie im FireAngel-Rauchmelder niedrig sein, wird der Rauchmelder ein Mal alle 40 Sekunden einen Piepton abgeben. In diesem Fall muss der Rauchmelder, so bald wie möglich ausgetauscht werden. Der FireAngel-Rauchmelder wird dieses akustische Warnsignal bei einem niedrigen Ladezustand der Long-Life-Batterie mindestens 30 weitere Tage abgeben. Wird der Rauchmelder nach dieser Zeit jedoch nicht ausgetauscht, hat er möglicherweise nicht mehr genügend Leistung, um Sie im Falle eines echten Brands zu warnen.
Stummschaltung eines Alarms
Falls der FireAngel-Rauchmelder ein lautes Alarmsignal wiedergibt, warnt Sie der Rauchmelder vor einer potenziellen Gefahrensituation, die unmittelbar Ihre Aufmerksamkeit erfordert. Verwenden Sie die Stummschaltung des Rauchmelders nur, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass keine Gefahrensituation durch Ausbrechen eines Brandes vorliegt. Blockieren Sie nicht die Entlüftungsöffnungen des Rauchmelders oder deaktivieren Sie ihn nicht auf irgendeine Weise. Andernfalls werden Sie nicht länger durch ihn geschützt. Rauchmelder reagieren manchmal auf Dämpfe beim Kochen oder auf andere Nicht-Notfall-Situationen. Dieser Rauchmelder verfügt über eine Stummschaltfunktion. Falls ein Fehlalarm ausgelöst wurde, können Sie Ihren Rauchmelder durch Drücken der mittleren Test-Taste für kurze Zeit stummschalten. Der Rauchmelder wird nach zehn Minuten automatisch zu seiner vollständigen Funktionsweise zurückkehren.
Hinweis: Wenn Sie den Rauchmelder von der Montageplatte abbauen, wird die Batterie automatisch deaktiviert!
Um Sie und Ihre Mitbewohner vor einer Brandgefahr zu warnen und Ihnen ausreichend Zeit zur Flucht zu geben, ist die einwandfreie Funktionsweise des Rauchmelders durch Sie sicherzustellen. Defekte Rauchmelder melden Sie bitte unverzüglich über das Mieterportal 24h.
Die Rundfunkgebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen von den Mieterinnen und Mietern selbst gezahlt werden. Für Bürger ab 18 Jahren gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag von 17,50 Euro im Monat.
Ausführliche Informationen unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html
Telefon: 0621 / 10 15 61. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Türöffnung in Höhe von 95 Euro direkt beglichen werden müssen. (Eventuell anfallende Kosten für zu ersetzende Schlüssel werden separat in Rechnung gestellt.)
In den meisten Zimmern und Apartments ist ein Festnetz-Telefonanschluss möglich.
Die Wohnanlagen und -häuser des Studierendenwerks werden von den darin wohnenden Studierenden selbst verwaltet, d. h. die Studierenden wählen ihre Tutor/Innen selbst. Jedes Haus hat eigene Tutor/Innen und eigene Programme, die hausintern bekannt gegeben werden.
Alle Wohnhäuser verfügen über einen TV-Anschluss. Die Versorgung der folgenden Wohnhäuser, wird durch unseren technischen Dienstleister mywire betreut:
Hafenstraße 35-45
G7, 26-28
B7, 14-15
Siedlung Ludwig Frank
N6, 8
Seckenheimer Landstraße 4a
Carl-Zuckmayer-Straße
Hans-Sachs-Ring
Speyerer Straße 39-53
Neckarauer Straße 169-175
Augartenstraße 112 -114
Störungen können über das Mieterportal 24h gemeldet werden.
Ein Umzug außerhalb des Wohnhauses des Studierendenwerks ist in begründeten Fällen möglich. Wende dich hierzu bitte schriftlich an die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einem Umzug wird eine Gebühr von 25,00 Euro fällig. Wird der Umzugsmietvertrag nicht angenommen, ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu zahlen. Ausnahme: Wird ein Umzug wegen einer verspäteten Verlängerung nötig, so entsteht eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro. Ein Umzugsantrag kann über das Mieterportal 24h gestellt werden.
Bewohner/Innen studierendenwerkseigener Wohnanlagen und -häuser können maximal drei Monate an Studierende untervermieten. Bei einem nachgewiesenem Auslandssemester oder Pflichtpraktikum außerhalb Mannheims kann die Untervermietung auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Das Studierendenwerk muss hierüber schriftlich informiert werden. Die Pflichten aus dem Mietvertrag verbleiben beim Hauptmieter.
Anschlussverträge werden unter bestimmte Voraussetzung genehmigt. Wer verlängern will, teilt das dem Studierendenwerk spätestens 3 Monate vor Ablauf des Mietvertrages schriftlich mit.
Die Wartelisten werden für die einzelnen Wohnanlagen und -häuser geführt. Bewerbungen sind unverbindlich.
In den Wohnanlagen und - häusern stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt hier bargeldlos über die Chipkarte. Solltest du über keine entsprechende Karte verfügen, erhältst du in der Infothek des Studierendenwerks eine Karte gegen eine Kaution in Höhe von 6,00 Euro. Die Karten können in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Mannheim an der Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, DHBW Mannheim, Musikhochschule Mannheim sowie auf dem Campus der Universität aufgeladen werden.
Das Studierendenwerk vermittelt als zusätzlichen Service für Studierende kostenlos privaten Wohnraum. Etwa 200 Angebote privater Vermieter gehen beim Studierendenwerk jährlich ein und werden an wohnungssuchende Studierende weitergegeben. Aktuelle Angebote findest du hier.
Alfred-Delp-Haus: Wohnheim in kirchlicher (Erzdiözese Freiburg) Trägerschaft www.alfred-delp-haus.de
Bumiller-Raab-Haus: Wohnheim in privater Trägerschaft www.bumiller-raab-haus.de
Behindertengerechte Zimmer/Apartments sind an die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern angepasst (überbreite Türen und flache Duschtassen).
In einem coolen Ambiente macht Sport doppelt so viel Laune. Das Studierendenwerk Mannheim gestaltete einen Teil der großen Halle im Ulmenweg zu einem multifunktionalen Sportzentrum um.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ausgestattet mit einem elastischen Bodenbelag, Spiegelwänden und Panoramafenstern bietet die neue Sporthalle den idealen Rahmen für die unterschiedlichsten Sportarten – von Badminton bis Zumba.
Es lohnt sich also in jedem Fall, einen Blick in das umfangreiche Sportprogramm des Instiuts für Sport zu werfen und dem inneren Schweinehund gemeinsam den Kampf anzusagen.
Putzplan, Überschwemmung im Bad oder Restmülltonne: In diesem Wörterbuch werden alltägliche Situationen im Studentenwohnheim dargestellt – mit Illustrationen und Vokabeln in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Chinesisch. Es soll den internationalen Studierenden dabei helfen, sich in der neuen Umgebung zu orientieren und sich möglichst schnell zuhause zu fühlen.