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200 Euro Einmalzahlung: Antrag kann ab 15. März gestellt werden

15.02.2023 | BAföG + Co.

Mit der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro entlastet die Bundesregierung Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann die Einmalzahlung ab dem 15. März 2023 im Online-Portal www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Weitere Informationen und Antragsstellung unter: www.einmalzahlung200.de

FAQs zum Thema unter:

https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html

Eine Übersicht zu weiteren Entlastungen gibt es hier: www.stw-ma.de/entlastungen_für_studis

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