schließen
Der Header umfasst das Logo, Social-Links, einen Link zur Suche, den Sprachwechel und das Menü-Icon.
Das Hauptmenü stellt Links zu den sieben Hauptkategorien des Studierendenwerk Mannheim zur Verfügung.
Die Navigationleiste zeigt einen vollständigen Baum der Website an. Sie erscheint als rechtes Element beim Klick auf das Hamburger-Menü im Header.
In der linken Spalte finden Sie die Unternavigation und ggfl. eingeblendete Werbung.
Die Subnavigation ermöglicht das direkte Navigieren innerhalb eines Hauptbereiches.
Der Brotkrumenpfad zeigt den strukturierten Pfad der aktuellen Seite.
Sie sind hier:
Im Inhaltsbereich befindet sich der Hauptinhalt der aufgerufenen Seite

Stiftung für Familien

Informationen für schwangere Frauen und Familien in Notlagen

  • Bundesstiftung "Mutter und Kind"
    Für schwangere Frauen besteht die Möglichkeit, über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Hilfe ist einkommensabhängig. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt.

    Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach den persönlichen Umständen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einmaliger Beihilfe.

    Der Antrag sollte frühzeitig, möglichst zu Beginn  der Schwangerschaft, gestellt werden; nicht nach der Geburt des Kindes.

    Zuständig für die Anträge und weitere Beratung sind alle nach § 218 StGB anerkannten Beratungsstellen wie z. B. Pro Familia, Diakonisches Werk, Sozialdienst katholischer Frauen. Für den Antrag werden benötigt: Mutterpass, Mietbescheinigung, Personalausweis und Gehalts- oder Unterhaltsbescheinigung.

    Die Geschäftsstelle der Bundesstiftung befindet sich im
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
    Tel.: 030/ 20655 1217;
    E-Mail: .


  • Stiftung "Familie in Not" des Landes Baden-Württemberg
    Die Stiftung "Familie in Not" des Landes Baden-Württemberg hilft werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen sowie Familien und Alleinerziehenden, die durch ein schwerwiegendes Ereignis wie Krankheit, Behinderung, Tod, längere Arbeitslosigkeit oder Scheidung aber auch die Geburt von Mehrlingen in eine Notlage geraten sind, die sie nicht aus eigenen Kräften bewältigen können. Die Stiftung unterstützt, wo staatliche und nicht-staatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

    Familien und Alleinerziehende sowie werdende Mütter in Konfliktsituationen, die in eine Notlage geraten sind, können die Leistungen erhalten. Sie werden gewährt, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind. Die Antragsteller müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage.

    Anträge auf Stiftungsleistungen werden entgegengenommen von den Orts- und Bezirksstellen der freien Wohlfahrtspflege (wie z.B. Caritas, Diakonie, Pro Familia) oder den gemeinnützigen Familienverbänden, dem örtlich zuständigen Jugend- oder Sozialamt, der Gemeinde, den Schuldnerberatungsstellen, den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und den katholischen Schwangerenberatungsstellen.


Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.
Zur Startseite Zur Hauptnavigation Zum Inhalt Zum Kontakt Zur Suche