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Krankenversicherung für ausländische Studierende

Versicherungspflicht

  • Auch für ausländische Studierende gilt die Krankenversicherungspflicht.
    In der gesetzlichen Krankenversicherung können sich die Studierenden bis zum 30. Lebensjahr versichern.

  • Studierende aus der EU oder aus Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, können weiterhin in ihrer Versicherung bleiben. In der Regel kann dies mit der Europäischen Krankenversichertenkarte belegt werden.

  • Unbedingt bei der eigenen Versicherung nachfragen welche Leistungen abgedeckt sind. Bei Bedarf sollte hier in Deutschland zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen werden.

Versicherung für ausländische Studierende

  • Ausländische Studierende, die während ihres Studiums in Deutschland die Altersgrenze der studentischen Krankenversicherung erreichen (= 30. Lebensjahr) können sich danach freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

  • Für Ausländische Studierende, die schon bei Studienbeginn die Altersgrenze überschritten haben, kommt eine private Krankenversicherung in Frage.

  • Das Deutsche Studierendenwerk hat mit dem Union Versicherungsdienst eine neue Rahmenvereinbarung zur privaten Krankenversicherung (Vela) für ausländische Studierende getroffen. (Für alte Verträge gilt Bestandsschutz bis zum Ablauf)

    Der angebotene Versicherungsschutz gilt für
    - ausländische Studierende, insbesondere wenn sie das 30. Lebensjahr überschritten haben,
    - Doktoranden/Doktorandinnen
    - Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen
    - ausländische Studierende nach Abschluss ihres Studiums, wenn sie im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zum Zweck der Arbeitsaufnahme noch zwölf Monate Aufenthaltsrecht in Deutschland haben
    - für die nicht berufstätigen Ehegatten und Kinder des Versicherten bis zum 18. Lebensjahr.

  • Der Versicherungsschutz endet mit Vollendung des 45. Lebensjahres. Die Versicherungsdauer beträgt max. fünf Jahre.

  • Der Versicherungsschutz mit dem Basis-Tarif umfasst die Grundversorgung und ein erweiterter Versicherungsschutz besteht beim Optimal-Tarif.

  • Anträge und Bedingungen direkt hier und weitere Informationen bei der Sozialberatung.

  • EU-Studierende, die nebenher hier in Deutschland arbeiten oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen sich in einer deutschen Krankenkasse versichern.

 

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