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Prozesskostenhilfe
Zur Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wer ein zu geringes Einkommen hat für die rechtliche Vertretung oder Durchsetzung seines Rechtsanspruchs, kann diese Hilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsdurchsetzung bestehen.
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