Wohnen FAQ
1. Vor der Bewerbung
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Welche Wohnformen gibt es?
Bin ich wohnberechtigt?
- Universität Mannheim
- Technische Hochschule Mannheim
- DHBW Mannheim
- Musikhochschule Mannheim
- Popakademie
Mannheimer Studierenden werden bevorzugt da es sich um die Wohnberechtigung lt. allgemeinen Mietbedingungen (AMB) handelt.
Nicht wohnberechtigt:
Wenn Sie nicht an einer MA Hochschule immatrikuliert sind, gibt es zwar Chancen auf einen Wohnplatz, jedoch in der Regel gering.
Bei der Online-Bewerbung sollen Sie „Sonstige Hochschulen“ oder Medizinische Fakultät Mannheim-HD abgeben.
Habe ich sicher einen Wohnplatz?
Sind die Zimmer möbliert?
2. Bei der Bewerbung
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Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über unsere Website. Eine Bewerbung ist bis zu vier Monate vor dem gewünschten Einzug möglich.
Bewerbungsformulare sind auf Deutsch und Englisch zu finden.
Kann ich mich mehrmals bewerben?
Wann erhalte ich eine Rückmeldung?
Kann ich den Stand meiner Bewerbung erfragen?
Bekomme ich mehr als ein Angebot?
Was passiert, wenn ich kein Angebot bekomme?
3. Wohnplatzangebot
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Ich habe ein Wohnplatzangebot erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Ich habe ein Wohnplatzangebot erhalten. Was wurde mir angeboten?
Alle wichtigen Informationen zu deinem Wohnplatz findest du in den Vertragsunterlagen. Dort sind unter anderem aufgeführt:
- die Zimmerart,
- das Wohnheim,
- die Anschrift und
- die Zimmernummer
Unsere Wohnplätze bestehen grundsätzlich aus folgenden Kategorien:
- Einzelzimmer in einer Wohngemeinschaft (WG)
- Einzelapartment (möbliert oder teilmöbliert)
- Doublette (möbliert oder teilmöbliert)
- Eltern-Kind-Apartment
- Paarapartment
Bitte beachte: Teilmöblierte Apartments und Doubletten verfügen über eine Küche, werden jedoch ohne weitere Möblierung vermietet.
Kann ich das Angebot annehmen, obwohl ich noch keine Zulassung habe?
Was passiert, wenn ich keine Zulassung erhalte?
Wie wird entschieden, welches Zimmer ich erhalte?
Kann ich das Zimmer besichtigen?
Wo finde ich Informationen und Fotos?
Kann ich Zimmer, Wohnheim oder Vertragsbeginn ändern?
Was passiert, wenn ich die Annahmefrist verpasse?
Wie bezahle ich Miete und Kaution?
Ich habe noch kein deutsches Bankkonto.
4. Einzug
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Wie vereinbare ich einen Einzugstermin?
Kann ich früher oder später einziehen?
Wann kann ich einziehen?
Ich finde keinen Termin.
Wann bekomme ich Zugang zum Mieterportal?
5. Wohnen im Wohnheim
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Was ist das Mieterportal 24h? Wie melde ich Schäden oder Mängel?
Das Mieterportal 24h ist ein Online-Portal für alle Bewohner:innen der Studierendenwerk Wohnanlagen.
Du kannst zum Beispiel:
- Ein-/ und Auszugstermine vereinbaren
- Schäden und Mängel melden
- Immatrikulations-/ oder Studienbescheinigungen hochladen
- Persönliche- sowie Bankdaten ändern
- Verlängerungs-/ und Umzugsantrag stellen
Was gehört zur Miete?
Du zahlst eine Pauschalmiete. In den meisten Fällen sind alle Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung, Internet und der Service durch die Hausbetreuung) bereits enthalten. Abweichende Infos findest du im Mietvertrag.
Gibt es Internet?
Fast alle Wohnheime verfügen über einen LAN-Anschluss. Für WLAN kannst du einen eigenen Router nutzen.
Gibt es Waschmaschinen?
Darf ich Besuch empfangen?
Darf ich Haustiere halten?
Kann ich untervermieten?
Untervermietungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Studierendenwerks und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Mehr Information findest du unter: https://www.stw-ma.de/wohnen/untermiete/
Kann ich meinen Mietvertrag verlängern?
Grundsätzlich ist eine Verlängerung möglich. Die Wohndauer kann bis zu 13 Monate verlängert werden. Sie müssen einen Antrag mindestens drei Monate vor Vertragsende einreichen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Examenskandidaten oder Tutoren werden bevorzugt. Verlängerungen sind immer von uns zu genehmigen.
Mietverträge verlängern sich NICHT automatisch
Kann ich mein Zimmer wechseln oder umziehen?
Wie ändere ich meine Bankverbindung?
Ich habe meine Schlüssel verloren, was soll ich tun?
Während der Dienstzeiten der Hausbetreuung – rufen Sie sofort an, so dass die Hausbetreuung sie für Sie kostenlos öffnen kann.
Außerhalb der Dienstzeiten der Hausbetreuung – rufen Sie die Bereitschafts-/Notfalldienst an. Sie können die Tür öffnen. Allerdings ist das Service nicht kostenlos, sondern kostet ca. 100 EUR.
6. Vertragsende und Auszug
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Muss ich kündigen?
Wie und wann kann ich mein Mietverhältnis beenden?
Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 31. August, 30 September oder je nach Hochschulangehörigkeit in Textform zu kündigen.
Zusätzlich gelten je nach Hochschulangehörigkeit folgenden abweichenden Kündigungsfristen:
- 28. Februar: Studierende der Hochschule Mannheim
- 31.März: DHBW, Popakademie, Musikhochschule
- 31.Juli: Studierende der Universität Mannheim
Kündigungen aufgrund einer Exmatrikulation erfolgt 4 Wochen zum Monatsende nach Abgabe der Exmatrikulationsbescheinigung.