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1. Vor der Bewerbung

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Welche Wohnformen gibt es?

Wir bieten Einzelzimmer in WGs, Einzelapartments (möbliert oder teilmöbliert), Doubletten (möbliert oder teilmöbliert), Eltern-Kind-, Paar- und barrierefreie Apartments.

Bin ich wohnberechtigt?

Wohnberechtigt sind Studierende, die bei u.s. Hochschulen immatrikuliert sind:

  • Universität Mannheim
  • Technische Hochschule Mannheim
  • DHBW Mannheim
  • Musikhochschule Mannheim
  • Popakademie

Mannheimer Studierenden werden bevorzugt da es sich um die Wohnberechtigung lt. allgemeinen Mietbedingungen (AMB) handelt.

Nicht wohnberechtigt:

Wenn Sie nicht an einer MA Hochschule immatrikuliert sind, gibt es zwar Chancen auf einen Wohnplatz, jedoch in der Regel gering.
Bei der Online-Bewerbung sollen Sie „Sonstige Hochschulen“ oder Medizinische Fakultät Mannheim-HD abgeben.

Habe ich sicher einen Wohnplatz?

Nein. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir leider nicht allen Bewerber:innen einen Wohnplatz anbieten. Bewirb dich daher möglichst frühzeitig – auch wenn deine Zulassung noch aussteht.

Sind die Zimmer möbliert?

WG-Zimmer sind in der Regel möbliert. Apartments und Doubletten gibt es möbliert oder teilmöbliert. Teilmöbliert bedeutet, dass eine Küche vorhanden ist, jedoch keine weitere Möblierung.

2. Bei der Bewerbung

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Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über unsere Website. Eine Bewerbung ist bis zu vier Monate vor dem gewünschten Einzug möglich.

Bewerbungsformulare sind auf Deutsch und Englisch zu finden.

Kann ich mich mehrmals bewerben?

Ja. Es wird immer nur deine aktuellste Bewerbung berücksichtigt

Wann erhalte ich eine Rückmeldung?

Mit der Vergabe beginnen wir in der Regel 8–10 Wochen vor Vertragsbeginn. Je nach Verfügbarkeit kann sich die Rückmeldung bis kurz vor dem Einzugstermin ergeben.

Kann ich den Stand meiner Bewerbung erfragen?

Ja. Kontaktiere uns telefonisch (062149072 -888) oder per E-Mail (wohnen@stw-ma.de). Wir informieren dich gerne über den aktuellen Stand.

Bekomme ich mehr als ein Angebot?

Nein. Pro Bewerbung erhältst du höchstens ein Wohnplatzangebot.

Was passiert, wenn ich kein Angebot bekomme?

Sollten wir dir keinen Wohnplatz anbieten können, informieren wir dich. Sofern möglich, kannst du dich für einen späteren Einzug erneut bewerben.

3. Wohnplatzangebot

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Ich habe ein Wohnplatzangebot erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Lies die Angebots-E-Mail sorgfältig durch. Dort findest du alle Fristen, erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zur Annahme oder Ablehnung.

Ich habe ein Wohnplatzangebot erhalten. Was wurde mir angeboten?

Alle wichtigen Informationen zu deinem Wohnplatz findest du in den Vertragsunterlagen. Dort sind unter anderem aufgeführt:

  • die Zimmerart,
  • das Wohnheim,
  • die Anschrift und
  • die Zimmernummer

Unsere Wohnplätze bestehen grundsätzlich aus folgenden Kategorien:

  • Einzelzimmer in einer Wohngemeinschaft (WG)
  • Einzelapartment (möbliert oder teilmöbliert)
  • Doublette (möbliert oder teilmöbliert)
  • Eltern-Kind-Apartment
  • Paarapartment

Bitte beachte: Teilmöblierte Apartments und Doubletten verfügen über eine Küche, werden jedoch ohne weitere Möblierung vermietet.

Kann ich das Angebot annehmen, obwohl ich noch keine Zulassung habe?

Ja. Die Immatrikulationsbescheinigung muss spätestens zum Vertragsbeginn vorliegen.

Was passiert, wenn ich keine Zulassung erhalte?

Informiere uns bitte möglichst frühzeitig. In diesem Fall prüfen wir gemeinsam das weitere Vorgehen gemäß den vertraglichen Regelungen.

Wie wird entschieden, welches Zimmer ich erhalte?

Deine Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt nach den verfügbaren Kapazitäten.

Kann ich das Zimmer besichtigen?

Zimmerbesichtigungen können wir leider nicht anbieten. Die Wohnanlage kannst du selbstverständlich von außen besichtigen.

Wo finde ich Informationen und Fotos?

Auf unserer Website findest du Informationen, Ausstattung und Fotos. Weitere Fotos oder Grundrisse stehen leider nicht zur Verfügung.

Kann ich Zimmer, Wohnheim oder Vertragsbeginn ändern?

Nein. Änderungen sind leider nicht möglich. Für einen anderen Vertragsbeginn ist eine neue Bewerbung erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Annahmefrist verpasse?

Das Angebot verfällt automatisch. Eine Garantie auf ein neues Angebot besteht nicht.

Wie bezahle ich Miete und Kaution?

Die erste Miete und die Kaution sind spätestens zum Vertragsbeginn fällig. Mit SEPA erfolgt der Einzug automatisch, andernfalls zunächst per Überweisung.

Ich habe noch kein deutsches Bankkonto.

Kein Problem. Die erste Zahlung kann per Überweisung erfolgen. Das SEPA-Mandat kannst du später nachreichen. Die Bankverbindung befindet sich auf Seite 1 des Mietvertrages.

4. Einzug

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Wie vereinbare ich einen Einzugstermin?

Buche deinen Termin über unser Online-Termintool. Danach erhältst du alle weiteren Informationen per E-Mail.

Kann ich früher oder später einziehen?

Ein Einzug vor Vertragsbeginn ist leider nicht möglich. Ein späterer Einzug ist grundsätzlich möglich, ändert jedoch nichts am Vertragsbeginn oder der Mietzahlung.

Wann kann ich einziehen?

Einzüge sind während der Servicezeiten möglich. In vielen Wohnheimen stehen zusätzlich Schlüsselboxen zur Verfügung.

Ich finde keinen Termin.

Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet. Bitte prüfe das Buchungssystem regelmäßig. Falls keine Termine mehr frei sind, muss ein abweichendes Datum ausgewählt werden.

Wann bekomme ich Zugang zum Mieterportal?

Die Informationen zum Mieterportal erhältst du rechtzeitig im Zusammenhang mit deinem Mietverhältnis.

5. Wohnen im Wohnheim

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Was ist das Mieterportal 24h? Wie melde ich Schäden oder Mängel?

Das Mieterportal 24h ist ein Online-Portal für alle Bewohner:innen der Studierendenwerk Wohnanlagen.

Du kannst zum Beispiel:

  • Ein-/ und Auszugstermine vereinbaren
  • Schäden und Mängel melden
  • Immatrikulations-/ oder Studienbescheinigungen hochladen
  • Persönliche- sowie Bankdaten ändern
  • Verlängerungs-/ und Umzugsantrag stellen

Was gehört zur Miete?

Du zahlst eine Pauschalmiete. In den meisten Fällen sind alle Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung, Internet und der Service durch die Hausbetreuung) bereits enthalten. Abweichende Infos findest du im Mietvertrag.

Gibt es Internet?

Fast alle Wohnheime verfügen über einen LAN-Anschluss. Für WLAN kannst du einen eigenen Router nutzen.

Gibt es Waschmaschinen?

Ja. Waschmaschinen und Trockner stehen in den Wohnheimen zur Verfügung.

Darf ich Besuch empfangen?

Ja. Besuch ist selbstverständlich erlaubt. Dauerhafte Übernachtungen oder eine Weitergabe des Zimmers sind jedoch nicht zulässig.

Darf ich Haustiere halten?

Bitte beachte hierzu die Regelungen in deinem Mietvertrag und den AMB und Hausordnung.

Kann ich untervermieten?

Untervermietungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Studierendenwerks und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mehr Information findest du unter: https://www.stw-ma.de/wohnen/untermiete/

Kann ich meinen Mietvertrag verlängern?

Grundsätzlich ist eine Verlängerung möglich. Die Wohndauer kann bis zu 13 Monate verlängert werden. Sie müssen einen Antrag mindestens drei Monate vor Vertragsende einreichen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Examenskandidaten oder Tutoren werden bevorzugt. Verlängerungen sind immer von uns zu genehmigen.

Mietverträge verlängern sich NICHT automatisch

Kann ich mein Zimmer wechseln oder umziehen?

Zimmerwechsel sind grundsätzlich nicht möglich und werden nur in begründeten Ausnahmefällen geprüft.

Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Die Änderung kannst du über das Mieterportal oder schriftlich an uns mitteilen.

Ich habe meine Schlüssel verloren, was soll ich tun?

Während der Dienstzeiten der Hausbetreuung – rufen Sie sofort an, so dass die Hausbetreuung sie für Sie kostenlos öffnen kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Hausbetreuung – rufen Sie die Bereitschafts-/Notfalldienst an. Sie können die Tür öffnen. Allerdings ist das Service nicht kostenlos, sondern kostet ca. 100 EUR.

6. Vertragsende und Auszug

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Muss ich kündigen?

Befristete Mietverträge enden automatisch. Möchtest du früher ausziehen, gelten die Kündigungsfristen der AMB.

Wie und wann kann ich mein Mietverhältnis beenden?

Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 31. August, 30 September oder je nach Hochschulangehörigkeit in Textform zu kündigen.

Zusätzlich gelten je nach Hochschulangehörigkeit folgenden abweichenden Kündigungsfristen:

  • 28. Februar: Studierende der Hochschule Mannheim
  • 31.März: DHBW, Popakademie, Musikhochschule
  • 31.Juli: Studierende der Universität Mannheim

Kündigungen aufgrund einer Exmatrikulation erfolgt 4 Wochen zum Monatsende nach Abgabe der Exmatrikulationsbescheinigung.

Was muss ich beim Auszug beachten?

Buche rechtzeitig einen Auszugstermin. Das Zimmer muss vollständig geräumt, sauber und mit allen Schlüsseln übergeben werden.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Die Rückzahlung erfolgt im Regelfall innerhalb von 6–8 Wochen nach Mietvertragsende, sofern keine offenen Forderungen bestehen.