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Beratungshilfe
Studierende, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, können Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beratungshilfe bedeutet Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Form von Beratung und ggf. Vertretung (Schriftverkehr).
Beratungshilfe erfolgt auf Antrag beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt. Das Amtsgericht prüft zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und stellt dann einen Berechtigungsschein aus.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Einkommensbelege
Mietvertrag
Wird die Beratungshilfe direkt beim Anwalt gewährt, so wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben, die aber in Notfällen auch erlassen werden kann. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen.
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