Die Regelsätze für Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld werden angepasst. Ab Januar 2022 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 449 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 (6-13 Jahre) bzw. 376 Euro (14-17 Jahre). Für Kinder bis zu fünf Jahren steigt der Satz auf 285 Euro.
Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf der Kinder wird auf 156 Euro im Jahr erhöht.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten und orientiert sich am Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes. Diese Tabelle wird regelmäßig angepasst und auch 2022 aktualisiert. So liegt z.B. bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro der Unterhaltsbedarf für Kinder bis 5 Jahren bei 396 Euro, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren bei 455 Euro, bei Kindern von 12 bis zum Alter von 17 Jahren bei 533 Euro und für Kinder ab 18 Jahren bei 569 Euro.
Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen liegt der Unterhaltsbedarf bei 860 Euro im Monat.
Ab Januar erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro/Stunde und ab Juli auf 10,45 Euro/Stunde. Übrigens: Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Damit verändert sich auch die Höchststundenzahl pro Monat auf 45,82 Stunden bzw. 43,06 Stunden.
Die Freibeträge auf die Einkommen der Eltern wurden schon zum Wintersemester 2021/22 angehoben. Sie betragen für die zusammenlebenden Eltern 2.000 Euro und für den einzelnen Elternteil 1.330 Euro. Für den Stiefelternteil erhöht sich der o.g. Betrag um 665 Euro und für Kinder auf 605 Euro.
Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden - das Existenzminimum bleibt steuerfrei. In 2022 steigt er auf 9.984 Euro (9.744 in 2021).
Der Kinderfreibetrag für Alleinerziehende liegt in 2022 bei 2730 Euro und bei verheirateten Arbeitnehmern bei 5.460 Euro. Der Betreuungs-und Ausbildungsfreibetrag beträgt in 2022 dann 1.464 Euro bzw. bei Verheirateten Eltern bei 2.928 Euro.
Ab Januar 2022 wird das Wohngeld automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Das führt zu einer durchschnittlichen Wohngelderhöhung um ca. 13 Euro im Monat.