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Sozialberatung: Das ist neu in 2021

21.01.2021 | Beratung + Service

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag

Das Kindergeld steigt ab Januar 2021 um 15 Euro auf jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind,
225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind.

Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Für 2021 beträgt er 5.460 Euro (2.730 je Elternteil)

Familien mit geringerem Einkommen können den Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld beantragen. Dieser Zuschlag wird ebenfalls ab Januar 2021 erhöht auf max. 205 Euro. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Einkommen.

Düsseldorfer Tabelle – Sätze werden erhöht

DieDüsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten und orientiert sich am Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes. Diese Tabelle wird regelmäßig angepasst und auch 2021 aktualisiert. So liegt z.B. bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro der Unterhaltsbedarf für Kinder bis 5 Jahren bei 393 Euro, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren bei 451 Euro, bei Kindern bis zum Alter von 17 Jahren bei 528 Euro und für Kinder ab 18 Jahren bei 564 Euro.

Unterhaltsvorschuss

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in 2021 angepasst, dadurch steigt auch der Zahlbetrag des Unterhaltsvorschusses in den drei Altersklassen bis zum 17. Lebensjahr. Das sind je nach Alter 174 Euro (0-5 J.), 232 Euro (6-11 J.), und unter bestimmten Voraussetzungen 309 Euro (12-17 J.).

Regelsätze bei Sozialleistungen werden angepasst

Die Beträge für Bezieher*innen von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II werden mit Beginn 2021 erhöht. Nun erhalten Alleinstehende 446 Euro im Monat, Paare in der Bedarfsgemeinschaft je 401 Euro und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Elternhaushalt bekommen 357 Euro. Der Regelbedarf für Kinder beträgt je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro.

Steuern – Grundfreibetrag und Betreuungs-und Ausbildungsfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden - das Existenz-minimum bleibt steuerfrei. 2021 steigt er auf 9.744 Euro (19.488 Euro für Verheiratete). Der Kinderfreibetrag (s.o) und der Betreuungs-und Ausbildungsfreibetrag (2.928 Euro) wird für den Veranlagungszeitraum 2021 auf insgesamt 8.388 EUR erhöht.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre angepasst und nun in zwei Schritten in ab Januar 2021 angehoben auf 9,50 Euro und nochmals im Juli auf 9,60 Euro.

Kontakt 

Patrick Sullivan
Telefon: 0621 49072-530 | -531

Mensaria am Schloss
Bismarckstr. 10 | Eingang A | Zimmer 04 (Zugang über Infothek)
68161 Mannheim

Beratungs- und Erstanlaufstelle an der Hochschule
Paul-Wittsack-Straße 10
Gebäude J | Raum 208a
68163 Mannheim

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