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Darlehensantrag

Darlehen

Der Antrag muss mindestens 5 Tage vor Monatsende eingereicht werden, damit er bearbeitet und für den laufenden Monat bewilligt werden kann. Auszahlungsmonat kann abweichen. Die Rückzahlungsphase beginnt 3 Monate nach dem Erhalt des Darlehens.

Angaben zur Person

max. 5 MB (JPG, PDF)

Aktuelle Anschrift

Heimatanschrift

Angaben zum Studium

max. 5 MB (JPG, PDF)
max. 5 MB (JPG, PDF)
z.B. durch Eltern/Job/Stipendium

Verbindlichkeiten

in EUR

BAföG

MM/JJJJ
Bitte die letzten acht Stellen der Förderungsnummer angeben
MM/JJJJ
in EUR

Bankverbindung

SEPA-Lastschriftmandat

Zahlungsempfänger: Studierendenwerk Mannheim Anstalt des öffentlichen Rechts Postfach 103037 68030 Mannheim Gläubiger ID: DE51ZZZ00000069085 Hiermit ermächtige ich das Studierendenwerk Mannheim wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogene SEPA-Lastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen die Erstattung des belasteten Betrags veranlassen. Ich weise mein Kreditinstitut unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der SEPA-Lastschrift dem Studierendenwerk meinen Namen und meine Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen. Im Falle einer Rücklastschrift erfolgt automatisch eine Kartensperre.

BAföG-Abtretungserklärung

Hiermit trete ich gemäß § 53 Abs. 2 SGB I meinen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG an das Studierendenwerk Mannheim zur Sicherung des mir vorschussweise gewährten Darlehens ab. Ich erkläre mein Einverständnis, dass dieser Antrag auf Bewilligung eines Darlehens dem Amt für Ausbildungsförderung zur Kenntnis gegeben wird und bin damit einverstanden, dass die dem Amt für Ausbildungsförderung bekannten Sozialdaten im Rahmen der Bearbeitung dieses Antrages der Darlehensabteilung offenbart werden. Der abgetretene Betrag soll von der LOK (Landesoberkasse) direkt an das Studierendenwerk Mannheim auf das Konto IBAN: DE70 6005 0101 7496 5008 18, BIC: SOLADEST600 überwiesen werden.

Darlehensrichtlinien

Die Richtlinien und Bedingungen für die Vergabe von Darlehen des Studierendenwerks Mannheim bieten wir auf unserer Webseite als Download an: www.stw-ma.de/darlehensrichtlinien

Datenschutz

Datenschutzhinweise / Informationspflicht gemäß Art. 13 EU-DSGVO: Für manche der vom Studierendenwerk Mannheim angebotenen Leistungen ist die Erhebung von personenbezogenen Daten unumgänglich. Der Schutz Ihrer persönlichen Angaben ist uns dabei ebenso wichtig wie ein transparentes Verfahren zur Datenerhebung und –verarbeitung. Hierzu haben wir auf unserer Website ausführliche Informationen für Sie zusammengestellt: https://www.stw-ma.de/informationspflicht

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