Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – vom 10. Januar 2021
FAQ zum Kurzarbeitergeld siehe Link:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Gemeinsames Informationsschreiben Kurzarbeit GF und Personalrat
Infos zur Arbeitsfreistellung aufgrund von Kinderbetreuung:
Am 27.03.2020 wurde vom Gesetzgeber eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen.
In §56 wurde in dem neuen Absatz 1a geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Anspruch auf eine Entschädigung haben nun auch Personen, die aufgrund der Schließung von Schulen, Kindergärten u.a. ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Einrichtungen aufgrund von Ferien geschlossen sind.
Bei Kinderbetreuung gelten jedoch andere Regelungen für die Höhe der Entschädigung:
Auch in diesem Fall erfolgt die Zahlung durch den Arbeitgeber für längstens 6 Wochen.
Aktuelle Informationen und Linksammlungen zum generellen Umgang mit dem Coronavirus finden Sie hier: