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Krankenversicherung – worauf ist zu achten?

19.09.2019 | Beratung + Service

Grundsätzliches

Für Studierende gilt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, die bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zum 30. Lebensjahr besteht. Die Versicherungsbeiträge sind jeweils vor der Immatrikulation oder Rückmeldung an die Krankenkasse zu zahlen. Diese stellt dem Studierenden eine Versicherungsbestätigung aus. Privat-Versicherte können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Achtung: Diese Entscheidung gilt für das gesamte Studium und kann im Verlauf der Studiendauer nicht rückgängig gemacht werden!

Der monatliche Beitrag in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (76,04 Euro) und incl. der Pflegeversicherung (22,69 bzw. 24,55 Euro für über 23 Jährige) beträgt für Studierende in 2019 ca. 100 Euro plus eines unterschiedlichen Zusatzbeitrag je Kasse.

Gut zu wissen

Studierende, die die Altersgrenze von 30 Jahren oder das 14. Fachsemester erreicht haben, können sich für weitere sechs Monate zum günstigeren Absolvententarif weiterversichern. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen (Geburt, Behinderung, soziale Gründe etc.) durch entsprechende Nachweise über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden.

Neu

Studierende, die BAföG beantragt haben und diese Leistungen beziehen, erhalten einen Zuschlag zur Kranken-und Pflegeversicherung i.H.v. 109,00 Euro. Und neu, für über 30-jährige BAföG-Bezieher gibt es jetzt einen Zuschlag i.H.v. 189,00 Euro ( 155 Euro für Krankenversicherung und 34 Euro für Pflegeversicherung).

Tipp

Studierende, die über die Eltern familienversichert sind (bis zum 25. Lebensjahr plus evtl. Wehrdienstzeiten oder Bundesfreiwilligendienstzeiten), sind beitragsfrei. Das regelmäßige Einkommen der/des Studierenden darf in 2019 jedoch 445 Euro und bei Ausübung eines Minijobs 450 Euro pro Monat nicht übersteigen.

Wichtig für Internationale Studierende

EU-Studierende können über die eigene Krankenversicherung mit Anerkennung bei einer gesetzlichen Krankenkasse hier versichert sein. Achtung: Nehmen sie einen Job an, müssen sie sich hier in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Studierende aus Drittstaaten können sich ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenkasse hier versichern. Diejenigen, die bei Studienbeginn älter als 30 Jahre sind, oder Doktoranden müssen sich privat versichern. Weitere Infos und mögliche Versicherung über die Rahmenvereinbarung des Deutschen Studentenwerks finden Sie hier.

Beratung und weitere Informationen bei der Sozialberatung des Studierendenwerks oder bei der eigenen Krankenkasse.

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