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KfW-Studienkredit – Antragstellung und Nachweisfristen beachten

11.03.2019 | BAföG + Co.

Studierende, die sich für eine Finanzierung über den KfW-Studienkredit interessieren, finden die grundlegenden Informationen auf den Seiten der KfW-Bank. Für weitere Beratung zur Studienfinanzierung und zur Legitimationsprüfung ist die Sozialberatung des Studierendenwerks die richtige Anlaufstelle. Bis zum 15. eines Monats muss der Antrag online erstellt sein und zeitnah beim Vertriebspartner vorgelegt werden, um für den nächsten Monat eine Förderung zu erhalten.

Studierende, die bereits den KfW-Studienkredit beziehen, müssen daran denken bis spätestens zum 15.04.2019 ihre Nachweise der Immatrikulation vorzulegen. Über das Online-Kreditnehmerportal wird der Protokollnachweis vom Kreditnehmer erstellt und mit der aktuellen Studienbescheinigung beim Vertriebspartner (z. B. Studierendenwerk) vorgelegt.

Für Bezieher des KfW-Studienkredits: Wer noch über das 10. Fördersemester hinaus mit dem KfW-Studienkredit gefördert werden möchte muss bis spätestens zum 15.03.2019 eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss vorlegen. Das Formular erstellt der Studierende über das Online-Kreditnehmerportal, lässt sich dieses von der Hochschule bestätigen und sendet dieses dann an die KfW.

Sozialberatung 

Patrick Sullivan
Telefon: 0621 49072-530 | -531

Mensaria am Schloss
Bismarckstr. 10 | Eingang A | Zimmer 04 (Zugang über Infothek)
68161 Mannheim

Beratungs- und Erstanlaufstelle an der Hochschule
Paul-Wittsack-Straße 10
Gebäude J | Raum 208a
68163 Mannheim

Offene Sprechstunde 

Sozialberatung in der Mensaria am Schloss
Dienstag:       12:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag:  10:00 – 13:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Beratungs- und Erstanlaufstelle an der Hochschule
Mittwoch:      11:00 – 14:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Postanschrift 

Studierendenwerk Mannheim AöR
Sozialberatung
Postfach 10 30 37
68030 Mannheim

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