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BAföG-Reform: Mehr Geld für deinen Antrag!

07.08.2019 | BAföG + Co.

Zum Wintersemester 2019/20 wird die neue BAföG-Reform wirksam. Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, hat aufgrund der Anhebungen jetzt die Chance auf eine Förderung. Das BAföG-Amt des Studierendenwerks Mannheim empfiehlt daher, in jedem Fall einen Antrag zu stellen. Die wichtigsten Änderungen der BAföG-Reform haben wir hier im Überblick dargestellt:

  1. Die BAföG-Bedarfssätze steigen um 5 Prozent in 2019 und um weitere 2 Prozent in 2020. Damit erhöhen sich die individuellen Förderungsbeträge deutlich.
  2. Der Förderungshöchstsatz erhöht sich um mehr als 17 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich im Jahr 2020.
  3. Der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte wird im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  4. Die Einkommensfreibeträge der Eltern steigen im ersten Schritt um 7 Prozent, um weitere 3 Prozent in 2020 und um nochmals 6 Prozent in 2021.
  5. Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf 109 Euro
  6. Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 140 Euro im Monat erhöht. Die Kinderbetreuung und -pflege wird statt bis zum 10. neu bis zum 14. Lebensjahr der Kinder berücksichtigt.
  7. Die neuen Rückzahlungsmodalitäten sehen vor, dass Studierende maximal 10.010 Euro von der erhaltenen BAföG-Förderung zurückzahlen müssen, mit 77 Monatsraten zu 130 Euro. Erhalten Studierende also beispielsweise für sechs Semester Bachelor- und vier Semester Master-Studium rund 51.660 Euro BAföG, müssen sie mit maximal 10.010 Euro nur ein Fünftel zurückzahlen! Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer der ersten Ausbildung (z. B. Bachelor).

 

Unser Tipp:

Vom 26. August bis 6. September 2019 könnt ihr direkt am Infostand unserer BAföG-Sachbearbeiterinnen in der Schlossmensa eure Anträge abgeben oder Fragen zum Ausbildungsförderungsgesetz klären.

 

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