Alle Studierende, deren Bewilligungszeitraum im September 2019 endet, werden gebeten, Ihren Wiederholungsantrag bis spätestens 31. Juli 2019 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Mannheim einzureichen.
Nur wer seinen Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt, hat einen Anspruch auf durchgängige...
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