Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist seit März 2011 in Kraft. So kann im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden ( § 28 SGB II ).
Folgende Leistungen können von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, beantragt werden:
Die Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen wenden sich an die Stadt Mannheim. Die Anträge werden beim Fachbereich Arbeit und Soziales gestellt.
K1, 7-13, 4. OG (West), Kundentheke Zimmer 408,
68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 2932600 oder per E-Mail.