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Guthabenerstattung

Deine Chipkarte mit Autoloadfunktion ist nicht mehr auffindbar oder wurde dir möglicherweise gestohlen?

Du möchtest das Kartenguthaben deiner Autoloadkarte auf dein Bankkonto erstattet bekommen?


Dann führe die nachfolgenden Schritte aus:

1. Kartenserviceportal aufrufen, um die verlorene/gestohlene Karte zu sperren

Bei nicht gesperrten Karten ist eine Guthabenerstattung nicht möglich. Bitte rufe zunächst https://www.stw-ma.de/autoloadportal auf und melde dich mit deiner Kartennummer und Karten-PIN, die du bei der Autoload-Anmeldung erhalten hast, im Portal an. Sollte dir das Kennwort nicht mehr vorliegen, kannst du es auf dem Campus der Universität Mannheim in der Infothek des Studierendenwerks erneut erstellen lassen.

Auch an den übrigen Standorten kann an den Kartenservicestellen der Hochschulen oder in den Cafeterien (Kasse) des Studierendenwerks ein Kennwort erneut vergeben werden. Alternativ zum Autoload-Portal kannst du auch in der Infothek, den Kartenservicestellen oder an den Kassen der Cafeterien unter Vorlage deiner Bankkarte eine Kartensperrung vornehmen lassen.

Bitte beachte, dass mit der Sperrung im Autoloadportal lediglich die Geldbörsenfunktion sowie, die Autoloadfunktion aufgehoben werden. Bei Verlust des Studierendenausweises deiner Hochschule wende dich bitte zusätzlich an die jeweilige Hochschule, um weitere ggf. auf der Chipkarte enthaltene Funktionen wie z.B. Zugangsberechtigungen etc. sperren zu lassen.


2. Chipkartennummer eingeben, um die Erstattung zu veranlassen

Die Guthabenerstattung erfolgt frühestens 14 Tage nachdem du die Rückerstattung hier beantragt hast auf dein Bankkonto.

Wichtig: Nach Erstattung des Guthabens ist die Zahlungsfunktion der Chipkarte nicht mehr entsperrbar.

Sollte die Karte innerhalb der 14 Tagesfrist wiedergefunden werden, dann lasse diese bitte an einer Kartenservicestelle entsperren. Die Erstattung des Restguthabens wird damit storniert.

Datenschutzhinweise / Informationspflicht gemäß Art. 13 EU-DSGVO: Für manche der vom Studierendenwerk Mannheim angebotenen Leistungen ist die Erhebung von personenbezogenen Daten unumgänglich. Der Schutz Ihrer persönlichen Angaben ist uns dabei ebenso wichtig wie ein transparentes Verfahren zur Datenerhebung und -verarbeitung. Hierzu haben wir auf unserer Website ausführliche Informationen für Sie zusammengestellt: https://www.stw-ma.de/informationspflicht

Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
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