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Familienpass

Familien- und Landesfamilienpass

Mannheimer Familienpass

Die Stadt Mannheim bietet den Familienpass für alle Mannheimer Familien und Alleinerziehenden unabhängig von ihrem Einkommen an. Der Familienpass soll Eltern und Kinder dazu anregen, die Freizeit gemeinsam zu gestalten und ihnen den Zugang zu den bestehenden Angeboten erleichtern.

Den Familienpass erhalten alle Familien und alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, die ihren gemeinsamen Wohnsitz in Mannheim haben. Der Familienpass ist kostenlos bei den Bürgerdiensten erhältlich oder mit dem online-Formular bestellbar.

Die im Pass enthaltenen Gutscheine gewähren freien oder ermäßigten Eintritt zu zahlreichen städtischen Sport- und Kultureinrichtungen; zusätzlich beteiligen sich familienfreundliche Unternehmen und Vereine.

So gewährt der Familienpass mehrfachen freien Eintritt in die städtischen Frei- und Hallenbäder, das Eissportzentrum Herzogenried, sowie den einmaligen Besuch der Kunsthalle, der Engelhorn-Reiss-Museen und des Planetariums. Ebenfalls kostenfrei sind zwei Besuche wahlweise im Luisen- oder im Herzogenriedpark. Gegen Gutschein wird keine Jahresgebühr für Familien in der Stadtbibliothek erhoben. Das Nationaltheater gewährt eine Eintrittsermäßigung von 5 EUR pro Person, sowie eine kostenlose Führung hinter die Kulissen. Es gibt noch eine ganz Anzahl weiterer Kooperationspartner, die mit freiem bzw. ermäßigtem Eintritt oder Wertgutscheinen beteiligt sind.

Familienpass plus

Für Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, besteht die Möglichkeit weitere Vergünstigungen zu bekommen. So kann z.B. in den Sommerferien ein Ticket für die städtischen Freibäder für 5 Euro beantragt werden oder bei der RNV ein Maxx-Ticket für 3 Euro pro Monat, oder es ist ein kostenloser Besuch in den Dauerausstellungen der Kunsthalle und der Reiss-Engelhorn-Museen, sowie Vergünstigungen für Kurse der Mannheimer Abendakademie möglich. Weitere Infos bei den Bürgerdiensten in Mannheim.

Landesfamilienpass

Familien können bei den Bürgerdiensten einen Landesfamilienpass und die zugehörige Gutscheinkarte beantragen, wenn

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern zusammenleben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindesten 50 Prozent Erwerbsminderung.
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden. Der Antragsteller erhält jedes Jahr ein Gutscheinheft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten die Gutscheinhefte bei den Bürgerdiensten.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und dem Landesfamilienpass insgesamt 24 Mal im Jahr die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen ist hier gelistet.

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