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Verlängerung der studentischen Krankenversicherung
Mit dem Vollenden des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. Die Krankenversicherung zum Studententarif kann verlängert werden, insbesondere wenn familiäre oder persönliche Gründe zur Verlängerung der Versicherung berechtigen, z.B. Geburt und Betreuung eines Kindes, zweiter Bildungsweg, Behinderung, längere Erkrankung, Betreuung Familienangehöriger.
Die Verlängerung der studentischen Krankenversicherung mussbei der Krankenkassebeantragt werden.
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