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Kindergeld

Auf Kindergeld hat Anspruch, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige erhalten ebenfalls Kindergeld. Für andere Ausländer gelten Sonderregelungen.

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Der Anspruch auf Kindergeld kann über das 25. Lebensjahr bestehen. Er verlängert sich, wenn der gesetzliche Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde, um deren Dauer entsprechend. Auch wer ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert, kann weiterhin Kindergeld erhalten.

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