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Beratungshilfe

Studierende, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung finanziell nicht leisten können, können Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Beratungshilfe bedeutet Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Form von Beratung und ggf. Vertretung (Schriftverkehr).

Beratungshilfe erfolgt auf Antrag beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt. Das Amtsgericht prüft zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und stellt dann einen Berechtigungsschein aus.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Einkommensbelege
  • Mietvertrag

Wird die Beratungshilfe direkt beim Anwalt gewährt, so wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben, die aber in Notfällen auch erlassen werden kann. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Antragstellung

  • Beim Amtsgericht Mannheim, Schloss, Westflügel
  • Montag und Mittwoch  von 8:45 bis 09:30 Uhr
  • Zimmer 001, Erdgeschoss
  • Beratungshilfe kann auch schriftlich beantragt werden
  • Terminvereinbarung Tel. 0621/292-2310 - nur vormittags

Rechtsauskunft

  • Beim Amtsgericht Mannheim, Schloss, Westflügel
  • unentgeltliche Rechtsberatung
  • Donnerstag von 13:00 bis 16.30 Uhr durch einen Anwalt des Anwaltsvereins Mannheim
  • Infothek im Amtsgericht
  • Belege über Einkünfte und Ausgaben sind mitzubringen 

 Weitere Infos gibt es bei der Sozialberatung des Studierendenwerks.

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