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VRN JugendticketBW + Co.

Berechtigte Studierende können das VRN JugendticketBW, das im ÖPNV und Regionalverkehr im Gebiet des VRN sowie in Baden-Württemberg gilt, u.a. in den Online-Shops von rnv und DB oder über die App VRN-Ticket (DB) bestellen sowie vor Ort in den Mobilitätszentralen / Kundenzentren kaufen.

Studierende über 27 Jahre haben keinen Anspruch auf das VRN JugendticketBW, können aber weiterhin ein Semesterticket erwerben.

Wichtiger Hinweis für Studierende der Universität Mannheim: An den SB-Terminals können keine Semestertickets mehr gekauft werden. Auch das VRN JugendticketBW ist dort nicht erhältlich. Der Aufdruck für die mit dem Vertrag zum Semesterticket vereinbarte Abend-/Wochenendregelung ist jedoch weiter an den SB-Terminals möglich.

Der mit dem Studierendenwerksbeitrag eingezogene Grundbeitrag wird - wie bisher beim Semesterticket auch - beim neuen VRN JugendticketBW berücksichtigt und auf den Kaufpreis angerechnet.

Die Abend- und Wochenendregelung bleibt bestehen, solange der Vertrag zum Semesterticket besteht. Vertragsende ist nach aktuellem Stand das Ende des Sommersemesters 2024.

In den Mobiliätszentralen oder Kundenzentren kann das als Jahresticket konzipierte VRN JugendticketBW für das Sommersemester 2023, das Wintersemester 2023/2024 und das Sommersemester 2024 auch als Halbjahresticket gegen Einmalzahlung im Voraus ausgegeben werden.

Bereits gekaufte VRN-Anschluss-Semester-Tickets werden von den vertreibenden Verkehrsunternehmen anteilig erstattet. Für bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH gekaufte VRN-Anschluss-Semester-Tickets wenden sich Studierende bitte an die die rnv. Für bei DB gekaufte Anschluss-Semester-Tickets ist die DB zuständig.

Studierende, die noch im Besitz eines gültigen VRN Semestertickets sind, können dieses aufgrund einer übergangsweisen Anerkennungsregelung als VRN JugendticketBW noch längstens bis zum 31. Juli 2023  nutzen und damit im gesamten Land Baden-Württemberg sowie im Verbundgebiet des VRN fahren.  

Weitere Infos sowie eine ausführliche FAQ finden Sie auf den Seiten des VRN und der rnv.

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