Bei erstmaliger Antragstellung beim Studierendenwerk Mannheim (sobald eine Förderungsnummer vorhanden ist), nach einer Unterbrechung der nahtlosen Förderung ab einem Monat, bei einem Antrag auf Auslandsförderung oder wenn die Voraussetzungen für Formblatt 9 nicht vorliegen sowie sämtliche Nachreichungen hierzu, erforderlich.