Im Inhaltsbereich befindet sich der Hauptinhalt der aufgerufenen Seite
Studienabschlusshilfe
Wenn Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen können, jedoch keine Gründe i.S. des BAföG für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer haben, können Sie einen Antrag auf Studienabschlusshilfe für höchstens 12 Monate stellen. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von vier Semestern nach der Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen worden sind und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass Sie innerhalb der Abschlusshilfedauer Ihr Studium abschließen können.
Über die Quicklinksleiste am rechten Bildschirmrand erreichen Sie auf direktem Weg das BAfög-Service-Center, die Autoload-Registrierung und Onlinefeedback-Formular.
In der Fußzeile finden Sie nochmal eine Verlinkung zu den sieben Hauptkategorien. Außerdem befinden sich hier noch Direktlinks zu wichtigen Seiten insb. Datenschutz, Impressum und Kontakt.