Kurzfristige Beschäftigung
Die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung wurden coronabedingt ausgeweitet. Übergangsweise wurde vom 01.06.2021 bis 31.10.2021 die mögliche Zeitdauer für eine kurzfristige Beschäftigung von 3 auf 4 Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben.
Minijob - Übergangsregelungen
Für den Zeitraum von Juni 2021 bis Oktober 2021 gibt es eine neue Regelung, wonach Minijobber für maximal 4 Monate mehr als 450 Euro verdienen können, ohne dass der Status des Minijobs entfällt. Dieses gelegentliche Überschreiten der 450 Euro Verdienstgrenze gilt für den Fall eines unvorhersehbaren Personalbedarfs wie z.B. Übernahme einer unvorhergesehenen Krankheitsvertretung.
Familienversicherung und Änderungen der Zeit- bzw. Verdienstgrenzen
Die Verlängerung der Zeit- bzw. Verdienstgrenzen für die genannten Zeiträume bis Ende Oktober 2021 werden auch in der Krankenversicherung – hier in der Familienversicherung – als unschädlich übernommen. Die kostenlose Familienversicherung bleibt somit erhalten, auch wenn die kurzfristige Beschäftigung sich um einen Monat verlängert bzw. die Verdienstgrenze im Minijob sich bis zu vier Monaten erhöht hat.
Weitere Informationen bei der Sozialberatung des Studierendenwerk Mannheim:
https://www.stw-ma.de/sozialberatung